Der Zivilprozess gegen eine Berliner Arzthelferin, die 888 Tage zu Unrecht im Gefängnis war, geht in eine neue Runde. Die 52-Jährige, die wegen angeblichen Vatermordes zunächst verurteilt und dann freigesprochen worden war, wird nun von ihrer Nachbarin verklagt.
Die Klägerin verlangt, dass die Frau das Haus saniert, in dem ihr Vater Opfer eines Brandes wurde. Die Wände seien feucht und Schimmel habe sich eingenistet. Statt der am Donnerstag erwarteten Entscheidung über diesen Fall will das Berliner Landgericht einen neuen Gutachter bestellen. Der Vater der Arzthelferin war vor fünf Jahren in den Flammen seiner Neuköllner Doppelhaushälfte ums Leben gekommen.
Die Arzthelferin war in einem ersten Prozess aufgrund eines falschen Brandgutachtens zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Berlinerin hatte immer beteuert, ihr bettlägeriger Vater habe geraucht und den Brand verursacht. Im Wiederholungsprozess hatte eine Expertin des Bundeskriminalamtes die These eines Schwelbrandes als wahrscheinlichste Ursache bestätigt. Die Arzthelferin kam frei.
Das nun in einem zweiten Verfahren verlangte Gutachten soll klären, ob durch Schäden am Dach Regenwasser eindringt und sich Nässe auf die Brandmauer auswirken kann. Zum Auftakt des Verfahrens im Vormonat hatte der Richter darauf verwiesen, dass Nässe auch durch mangelnde Beheizung der Ruine entstehen könne. Die Nachbarin soll innerhalb der nächsten zwei Wochen 2000 Euro für die Bestellung des Gutachters überweisen. Als Klägerin trägt sie die Beweislast.