Ferienwohnungen in Berlin können für Vermieter ein einträgliches Geschäft sein, sie können aber auch viel Ärger bereiten. Das musste am Sonnabend ein Hauseigentümer in Prenzlauer Berg feststellen, dessen Ferienwohnung von den Mietern für eine Party genutzt wurde, die außer Kontrolle geriet. Die Polizeibeamten, die am frühen Sonnabendmorgen gegen 2 Uhr nach Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung zu dem Objekt gerufen wurden, staunten nicht schlecht. In der Dachgeschosswohnung drängten sich etwa 120 Menschen in zwei Räumen auf zusammen 74 Quadratmetern.
Die Gäste verursachten nicht nur Lärm. Mehrere Anwesende waren nach Angaben eines Polizeisprechers im Verlauf der Party zudem dazu übergegangen, Stühle und andere Einrichtungsgegenstände über den Balkon vom fünften Stock in den Innenhof zu werfen. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden soll nach ersten Schätzungen im fünfstelligen Bereich liegen. Der Hauseigentümer, der am Sonnabend die Folgen der Party begutachtete, sagte gegenüber der Berliner Morgenpost, er vermiete schon seit Langem offiziell angemeldet und legal Ferienwohnungen.
In Berlin soll das Geschäft mit den Ferienwohnungen eingeschränkt werden. Die Verwaltung intensiviert ihr Vorgehen gegen illegale Ferienwohnungen und setzt bei Kontrollen künftig auch auf die Mithilfe der Bevölkerung.
Meldepflicht für alle Vermieter
„Zum Vollzug gehört unter anderem die Überwachung des Verbotes einschließlich notwendiger Ermittlungen insbesondere auch infolge von Anzeigen aus der Bevölkerung“, heißt es dazu in einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage der Linkspartei. Seit dem 1. Mai gilt das Zweckentfremdungsgebot für Wohnraum in der Stadt. Demnach müssen sich Vermieter von Ferienwohnungen zunächst im jeweiligen Bezirksamt melden. Danach entscheidet die Verwaltung, ob die Vermietung legal erfolgt oder nicht.
Die Stadtentwicklung bestätigte, dass sie unter anderem auf Hinweise der Nachbarn setze. „Wir rufen nicht gezielt dazu auf“, sagte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Petra Rohland. „Aber wir gehen davon aus, dass es passieren wird, weil Nachbarn unter der Vermietung der privaten Ferienwohnungen am meisten leiden.“
Dies sei aber nicht der einzige Weg, illegale Ferienwohnungen aufzuspüren. Die Mitarbeiter in den Bezirken würden auch eigene Nachforschungen anstellen und bei entsprechenden Angeboten im Internet recherchieren. „Es besteht eine große Grauzone“, sagte Rohland. „Derzeit weiß niemand, wie viele Ferienwohnungen es genau sind.“
15.000 Wohnungen wurden bereits dem Markt entzogen
Die Stadtentwicklungsexpertin der Linkspartei, Katrin Lompscher, kritisierte das Vorgehen des Senats. Dass die Berliner illegale Ferienwohnungen den Behörden melden sollen, wertet sie als Hinweis darauf, dass die Behörde nicht handlungsfähig sei. „Die Umsetzung des Gesetzes ist nicht gut vorbereitet“, sagte Lompscher, die die Anfrage gestellt hatte.
Ursprünglich sollten lediglich 17 Mitarbeiter aus den Bezirksämtern die fraglichen Wohnungen überprüfen. Die Bezirke hatten stets darauf verwiesen, dass diese Anzahl nicht ausreiche, um die vom Gesetz vorgesehenen Kontrollen durchzuführen. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) stellte daraufhin 17 zusätzliche Stellen zur Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnungen bereit. Das Personal soll aus dem Stellenpool rekrutiert werden, in dem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes untergebracht sind, deren ursprüngliche Position von Streichungen betroffen ist.
Das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot war im Dezember 2013 beschlossen worden. Die entsprechende Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes soll seit dem Inkrafttreten am 1. Mai 2014 berlinweit verhindern, dass immer mehr Wohnungen gewerblich und befristet an Touristen vermietet werden. Nach Schätzung der Regierungskoalition wurden bereits rund 15.000 Wohnungen dem Markt entzogen.
Wer für den Schaden haftet, ist noch unklar
Angesichts steigender Mieten und einer zunehmenden Wohnungsknappheit fehlten sie nun, vor allem im preisgünstigen Mietensegment. Die Frist für Vermieter von Ferienwohnungen, innerhalb derer diese sich eine Genehmigung beim Bezirksamt holen müssen, beträgt drei Monate.
Wer nach der wilden Partynacht in Prenzlauer Berg für den nun entstandenen Schaden aufkommt, ist unklar. Die Polizei muss zunächst den Mieter ermitteln. Der Hauseigentümer kann nicht helfen: Er stellt nach eigenen Angaben nur Mieteinheiten als Feriendomizil zur Verfügung. Die Vermietung und damit der direkte Kontakt zu den Mietern laufe über Agenturen.










