DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler hat einen zivilen Ersatzdienst für Wehrpflichtige ausgeschlossen. Bei einem Treffen mit Vertretern der Ost-CDU erklärte er laut einem am 27. April 1989 veröffentlichten Bericht des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“, die Staats- und Armeeführung sei religiös gebundenen Männern entgegengekommen, die den Dienst mit der Waffe verweigern wollten. „Natürlich kann der Staat, kann die Gesellschaft niemanden von der Ableistung seiner Verfassungspflicht gänzlich freistellen“, so Keßler.

Der Einsatz von Bausoldaten, die waffenlosen Dienst leisten, werde weiterhin zur wirtschaftlichen und politischen Stärkung der Wirtschaft beitragen. In der DDR ist die Verweigerung des Wehrdienstes nicht möglich. Strafbar macht sich, wer der Einberufung nicht Folge leistet und sich dem Dienst mit der Waffe oder als Bausoldaten total verweigert.