Der Gesetzentwurf von SPD und CDU im Abgeordnetenhaus, mit dem sogenannte Standortgemeinschaften in Berlin ermöglicht werden sollen, stößt beim Handelsverband Berlin-Brandenburg und bei Geschäftsleute-Initiativen auf Zustimmung. „Wunderbar“, kommentierte Klaus-Jürgen Meier, Vorstandsvorsitzender der AG City.

Mit dem Konzept der Standortgemeinschaften oder „Business Improvement Districts“ (BID) will die Regierung Geschäftsstraßen stärken. Den Gemeinschaften soll gestattet werden, Projekte umzusetzen, die die Attraktivität der Straße erhöhen und dem Einzelhandel nutzen. Das können Blumenbeete oder Sitzbänke ebenso sein wie Veranstaltungen oder die Unterstützung einer Kultureinrichtung.

Das Besondere: Die Finanzierung übernehmen alle Grundstückseigentümer in diesem Bereich, die Abgabe ist verpflichtend. Allerdings müssen mindestens 15 Prozent der Hausbesitzer den Projektantrag unterstützen, der beim Bezirksamt gestellt wird. Wenn nach einer öffentlichen Erörterung und nach Auslegung der Pläne mehr als ein Drittel aller Grundstückseigentümer ihre Zustimmung verweigern, ist der Antrag abgelehnt.

In Hamburg gab es keine Klagen von Hausbesitzern

Die AG City sei grundsätzlich für Standortgemeinschaften, sagte Klaus-Jürgen Meier. Der Gesetzentwurf sei eine gute Grundlage. Die beiden Quoren stellten sicher, dass nur sinnvolle Vorschläge eingereicht würden, die auch eine Chance auf Zustimmung der meisten Hauseigentümer haben. Meier verwies darauf, dass die BID in Hamburg bereits sehr erfolgreich seien, dort habe es auch keine Klagen von Hausbesitzern gegen die Pflichtabgabe gegeben.

Der AG-City-Chef rechnet damit, dass 80 Prozent aller Standortgemeinschaften Marketing, Sicherheit oder Sauberkeit betreffen würden, 20 Prozent städtebauliche Projekte wie etwa die Gestaltung von Bürgersteigen. Wichtig sei, dass die Standortgemeinschaften nicht für Aufgaben missbraucht würden, die die öffentliche Hand finanzieren muss.

„Wo es Sinn macht, sind wir dafür“, sagte Günter Päts, stellvertretender Vorsitzender des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg. Von einer Standortgemeinschaft profitierten Einzelhandel, Hauseigentümer und Senat: Die Straße werde aufgewertet, auch der Wert der Immobilien steige. Sinnvoll sei ein solches Projekt in Bereichen, in denen der Handel klar dominiere. Das sei vor allem im Zentrum der Fall. Päts und Meier begüßen auch, dass die Abgabe für Hauseigentümer verpflichtend sei. Das verhindere „Trittbrettfahrer“, so Meier.

Öffentlich-private Partnerschaften als Angebot für den Einzelhandel

„Das von SPD und CDU erarbeitete Gesetz ist die Grundlage für neue öffentlich-private Partnerschaften im besten Sinne. Es ist ein Angebot an den Einzelhandel, die Gewerbetreibenden und die Eigentümer der Geschäftsstraßen, die wir im Wettbewerb stärken wollen“, sagte der CDU-Abgeordnete Stefan Evers.

Mit dem Gesetz, das im Mai eingebracht werden soll, könnten die künftigen Standortgemeinschaften ihr Umfeld in eigener Regie und Verantwortung stärker selbst gestalten. Hauseigentümer sollten dafür gewonnen werden, mehr Interesse für die Entwicklung ihrer Straße aufzubringen, so der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann. Die Meinung der Mitglieder des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“ in Berlin ist gespalten. Einige würden die „Zwangsabgabe“ ablehnen, andere würden begrüßen, dass es mit dem Gesetz schwerer sei, sich gemeinsamen Investitionen zu entziehen, so Sprecher Dieter Blümmel.

Die Gesetzinitiative geht auf einen Entwurf der Grünen zurück, den sie im Juni 2013 vorgelegt hatten. „In dem Entwurf der Koalition finden sich viele Textpassagen aus unserem Entwurf wieder“, sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Nicole Ludwig. Allerdings hätten SPD und CDU Passagen zum Klimaschutz und zur Bürgerbeteiligung gestrichen.