Die SPD-CDU-Koalition im Abgeordnetenhaus will die Geschäftsstraßen in Berlin stärken. Sie bringt ein Gesetz ein, mit dem die Einführung sogenannter Standortgemeinschaften geregelt wird. Den Gemeinschaften soll ermöglicht werden, Projekte umzusetzen, die die Attraktivität der Straße erhöhen und dem Einzelhandel nutzen.

Zum Beispiel für neue Blumenkübel oder Sitzbänke. Das Besondere: Die Finanzierung übernehmen alle Grundstückseigentümer in diesem Bereich, die Abgabe ist verpflichtend. Vorbilder in anderen Bundesländern für ein solches Gesetz gibt es bereits, etwa in Hamburg.

Allerdings sehen SPD und CDU mehrere Hürden vor, die vor einer Fälligkeit der Pflichtabgabe genommen werden müssen. Wer ein solches Projekt in einem bestimmten Bereich, etwa in einem Teilabschnitt einer Einkaufsmeile, beantragen will, muss zunächst die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Hauseigentümer dort haben. Diese müssen zugleich mindestens 15 Prozent der Gesamtgrundstücksfläche in diesem Bereich repräsentieren.

Dann soll das Projekt auf einem öffentlichen Erörterungstermin vorgestellt und diskutiert werden. Anschließend werden die Antragsunterlagen einen Monat lang öffentlich ausgelegt und ins Internet gestellt. Wenn in dieser Zeit die Eigentümer von mehr als einem Drittel aller Grundstücke oder von mehr als einem Drittel der Gesamtgrundstücksfläche ihre Zustimmung verweigern, ist der Antrag abgelehnt.

Wettbewerbsnachteil: Keine gebündelte Vermarktung der Straßen

Der Einzelhandel in historisch gewachsenen Straßen und Zentren leide gegenüber professionell und zentral verwalteten Shopping-Malls unter Wettbewerbsnachteilen, begründeten die Abgeordneten Stefan Evers (CDU) und Frank Zimmermann (SPD) am Dienstag den Gesetzentwurf. Das Management der Center sorge für eine gebündelte Vermarktung und ein einheitliches Erscheinungsbild.

Um mehr Attraktivität oder Werbemaßnahmen zu finanzieren, würden alle Geschäftsleute in diesem Center herangezogen, so Evers. Entsprechende Initiativen in Geschäftsstraßen seien stets freiwillig und stießen schnell an Grenzen, vor allem an finanzielle. Auch Vorstände von Geschäftsstraßen-Initiativen beklagen häufig, dass sich vor allem große Filialbetriebe der Verantwortung entzögen und sich an Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung nicht beteiligten.

Nun sollen also Hauseigentümer diese Verantwortung übernehmen. Sie sollten erkennen, dass auch sie mittelfristig von einer Förderung des Einzelhandels und von einer schöneren Straße mit gut frequentierten Geschäften profitierten, sagte der SPD-Abgeordnete Zimmermann. Zwar ist per Gesetz untersagt, dass sie die Abgabe eins zu eins auf ihre Mieter umlegen, doch ist auch SPD und CDU klar, dass Hausbesitzer in einer besser florierenden Geschäftsstraße bei einem neuen Vertragsabschluss höhere Gewerbemieten durchsetzen können.

Welches Projekt eine Initiative beantragen darf, ist nicht festgelegt. Das können Bauarbeiten, neue Sitzbänke oder eine einheitliche Bepflanzung ebenso sein wie Werbekampagnen oder Veranstaltungen. Auch die Förderung einer Kultur- oder Tourismus-Einrichtung ist möglich. Klar müsse nur sein, was genau gemacht werden soll und welches Budget benötigt werde, betonte der CDU-Abgeordnete Evers.

Mehrere Geschäftsstraßen-Vorstände begrüßen die Abgabe

Ein Wirtschaftsplan müsse vorgelegt werden, über das Antragsverfahren und die Umsetzung wache die Wirtschaftsförderung des jeweiligen Bezirksamtes. Initiieren kann eine Standortgemeinschaft theoretisch jeder. Die Abgeordneten erwarten aber, dass dies in der Regel Geschäftsleute-Gemeinschaften in Einkaufsstraßen sein werden. Um die Mitwirkung der betroffenen Grundeigentümer sicherzustellen, wird ein Lenkungsausschuss eingesetzt, dem Vertreter der Hausbesitzer und Gewerbetreibenden angehören, zudem beratend Vertreter des Bezirks, des Senats und der Industrie- und Handelskammer.

Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ in Berlin habe noch nicht abschließend zu dem Gesetzentwurf beraten, sagte dessen Sprecher Dieter Blümmel der Berliner Morgenpost. Die Meinung der Mitglieder sei gespalten. Einige würden die „Zwangsabgabe“ ablehnen, andere würden begrüßen, dass es „Trittbrettfahrer“ künftig schwerer hätten.

Sie ärgerten sich, wenn sie sich an gemeinsamen Investitionen beteiligen, der Hauseigentümer nebenan aber nicht. Vorstände mehrerer Geschäftsstraßen, etwa an Kudamm, Friedrichstraße sowie Tempelhofer und Teltower Damm hätten großes Interesse an einem solchen Gesetz, sagten Evers und Zimmermann.