Die von der Bundesregierung geplante Mietpreisbremse darf nach Ansicht des Berliner Mietervereins nicht auf bestimmte Kieze beschränkt werden. Das Instrument mache nur Sinn, wenn es flächendeckend in ganz Berlin gelte, sagte Geschäftsführer Rainer Wild. Bisher verhindert der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nur, dass Mieten in „angespannten Märkten“ willkürlich in die Höhe gehen.
Bei Wohnungen mit weniger stark steigenden Mieten dagegen würde die Preisbremse ohnehin nicht greifen, sagte Wild. „Hier schadet das Instrument aber auch nicht.“ Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) habe auch bereits angekündigt, alle Instrumente zur Wohnungspolitik auf ganz Berlin anwenden zu wollen.
Gerade in Berlin sei es schwierig, zu begründen, warum die Preisbremse beispielsweise innerhalb des S-Bahn-Rings gelten solle, eine Straße weiter aber nicht, sagte Wild. Ganze Bezirke als Geltungsbereiche zu definieren, mache noch weniger Sinn. Das zeige sich in Tempelhof-Schöneberg, wo die Mieten nahe der Innenstadt extrem stiegen, weiter südlich in Lichtenrade dagegen nicht.
Vermieter können Regelung umgehen
Kritik übte Wild daran, dass Eigentümer bei Neuvermietungen immer mindestens den Preis verlangen dürfen, den schon der Vormieter gezahlt hat – auch wenn dieser höher liegt als nach den neuen Regeln der Mietpreisbremse. So werde kein Vermieter gezwungen, die Miete für eine Wohnung zu senken.
Auch nach einer umfassenden Modernisierung gilt die Preisbremse nicht – das sei für Mieter aber schwierig einzuschätzen. Grundsätzlich sei die Regelung aber gut, da der sich der Wohnungsmarkt über Neubau allein nicht entspannen lasse.