Die Polizei hat im Auftrag der Berliner Staatsanwaltschaft am Donnerstagmorgen gegen 8 Uhr neun Gebäude in der Hauptstadt durchsucht. Es gehe bei dem zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren um den Verdacht der Urkundenfälschung, Bestechung und Bestechlichkeit sowie um Unregelmäßigkeiten bei Vermögensgeschäften, sagte Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Berliner Morgenpost.

„Zu den fünf Beschuldigten in dem Verfahren gehören ein Anwalt und Notar und Mitglieder einer Großfamilie“, so der Sprecher weiter. Außerdem würden auch Mitglieder eines bekannten Araberclans im Fokus der Untersuchungen stehen. Nach Morgenpost-Informationen handelt es sich dabei um mindestens zwei Angehörige einer stadtbekannten libanesisch-stämmigen Familie, die wiederum enge geschäftliche Verbindungen mit dem umstrittenen Rapper Bushido unterhalten. Der 35-jährige Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, gehört jedoch nach Angaben von Martin Steltner nicht zu den Beschuldigten. Nähere Einzelheiten machte die Staatsanwaltschaft aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht.

In dem Gebäude an der Puderstraße in Treptow, in dem am Donnerstag die Durchsuchung stattgefunden hat, soll auch die Firma "Bushidoersguterjunge GmbH" residieren. Das Label "ersguterjunge" betreibt Bushido zusammen mit dem deutschen Rapper D-Bo. Die zwei Musiker hatten die Firma 2004 nach Bushidos Trennung von der Plattenfirma Aggro Berlin gegründet. 2006 wurde das Label als GmbH eingetragen.

Skandal wegen „Stress ohne Grund“

Zu Beginn des Jahres 2013 nahm die Firma dann den Rapper Shindy unter Vertrag. Er hatte mit dem Song „Stress ohne Grund“, den er mit Bushido sang, für einen Skandal gesorgt, weil darin unter anderem Politiker wie die ehemalige Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth und Serkan Tören (FDP) beleidigt wurden. Das Originalvideo zum Song wurde umgehend aus dem Netz genommen. Kopien waren jedoch schnell über YouTube mehr als eine Million mal angeklickt worden. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) war in dem Song ebenfalls verunglimpft worden. Eine Anzeige und Durchsuchungen bei dem Plattenlabel folgten. Die Anklage gegen Bushido wegen des Songs ist indes endgültig vom Tisch. Das Landgericht Berlin hatte die Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft erst am vergangenen Montag verworfen.

Zuvor hatte das Amtsgericht Tiergarten bereits im November 2013 die von Wowereit und Tören angestrengte Anklage wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung nicht zugelassen. Dies akzeptierte die Staatsanwaltschaft nicht und wandte sich an das Landgericht. Doch das wies die Beschwerde nun ebenfalls ab. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt. Beleidigung werde zwar gesehen, sei aber von der Kunstfreiheit gedeckt, sagte Kaehne. So hatte bereits das Amtsgericht gegen ein Hauptverfahren argumentiert. pol/plet

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