Die Anklage gegen den Rapper Bushido (35) wegen seines umstrittenen Liedes „Stress ohne Grund“ ist endgültig vom Tisch. Das Landgericht verwarf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne am Montag.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte im November 2013 die Anklage wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung nicht zugelassen. Dies akzeptierte die Staatsanwaltschaft nicht und wandte sich an das Landgericht. Doch das wies die Beschwerde nun ab. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt. Beleidigung werde zwar gesehen, sei aber von der Kunstfreiheit gedeckt, sagte Kaehne. So hatte bereits das Amtsgericht gegen ein Hauptverfahren argumentiert.

Das umstrittene Lied steht auf dem Index und gilt als gefährdend für Minderjährige, da es zu Gewalt anrege. In dem Song wird auch Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) namentlich genannt. Er hatte Anzeige erstattet.

dpa/alu