Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Schulverweis für einen gemobbten Schüler bestätigt. Der Junge hatte einen Klasenkameraden an einem Charlottenburger Gymnasium geschlagen, der ihn gehänselt hatte.

Ein Schüler muss die Konsequenzen tragen, wenn er sich gewalttätig gegen eine Hänselei wehrt. Das gilt auch, wenn der Schüler ein Opfer von Mobbing ist, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem Dienstag veröffentlichen Urteil entschied.

Hintergrund ist eine Prügelei zwischen zwei Schülern an einem Gymnasium in Berlin-Charlottenburg, in deren Folge sowohl Angreifer wie Opfer einen Verweis und eine Ordnungsmaßnahme von der Schule erhielten. Gegen diese klagten die Eltern des Opfers, weil es ungerecht sei, ihren Sohn als Mobbingopfer zu bestrafen. Das Gericht wies die Klage ab. (VG 3 K 320.13)

Anlass des Streits war die Bemerkung eines Schülers, er habe Läuse in den Haaren des anderen gesichtet. Der so Gehänselte habe sich hierdurch provoziert gefühlt, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Laut einem Sprecher war die anschließende Prügelei nicht mehr rekonstruierbar. Beide Jungen hätten Prellungen davon getragen. Die Klassenkonferenz bestrafte beide Schüler.

Diese Entscheidung bestätigte das Gericht. Der Schüler habe durch sein Verhalten die „ordnungsgemäße Unterrichts- oder Erziehungsarbeit beeinträchtigt“, hieß es in der Entscheidung. Zu den Zielen der Schule gehöre insbesondere, „zu lernen, Konflikte vernünftig und gewaltfrei zu lösen“. Das Gericht ließ einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu.