Der Berliner Senat hat am Dienstag überraschend die Entlassung des ehemaligen Kultur-Staatssekretärs André Schmitz (SPD) zurückgenommen, die er erst vor einer Woche beschlossen hatte. Schmitz wird nun in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

Das hat finanzielle Konsequenzen, dem Ex-Staatsekretär stehen Ruhegehalt und Beamtenpension zu, was bei einer Entlassung nicht der Fall gewesen wäre. Schmitz stand 13 Jahre in Diensten des Senats, er war zunächst Chef der Senatskanzlei, dann Kultur-Staatssekretär.

Das Beamtenrecht sieht für den Dienstherrn nur zwei Möglichkeiten vor, das Dienstverhältnis zu beenden: die Entlassung oder die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Schmitz hatte am 4. Februar, nach Bekanntwerden seines Steuerbetrugs, darum gebeten, von seinen Aufgaben entbunden zu werden.

Das Schreiben sei nach Angaben aus der Senatskanzlei dort mehrere Tage geprüft und so interpretiert worden, dass André Schmitz damit um seine Entlassung bitte. Die wurde dann vom Senat entsprechend beschlossen.

Schmitz widerspricht seiner Entlassung

Laut Beamtenrecht kann der Betroffene aber innerhalb von 14 Tagen der Entlassung widersprechen. Dies habe Schmitz getan, hieß es aus der Senatskanzlei. Er habe deutlich gemacht, dass er missverstanden worden sei und sein Schreiben an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), seinen bisherigen Dienstherrn, zurückgenommen. Demnach habe er erklärt, die „damalige Bitte um Entbindung von seinen Aufgaben sei nicht als Entlassungsbitte gemeint gewesen“.

Wowereit sah aber keine Möglichkeit und wohl auch keinen Grund, Schmitz gegen seinen Willen zu entlassen, das hatte er bereits in der Sitzung des parlamentarischen Rechtsausschusses in der vergangenen Woche deutlich gemacht. Der Steuerbetrug und das anschließend gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellte Strafverfahren würden einen solchen Schritt disziplinarrechtlich nicht rechtfertigen, hatte Wowereit im Ausschuss ausgeführt.

Also blieb nur der Weg, den ehemaligen Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Das beschloss der Senat am Dienstag – ebenso einstimmig wie vergangene Woche die Entlassung. Senatssprecher Richard Meng sprach nach der Sitzung von einem „ärgerlichen Vorgang“.

In der CDU stieß die zurückgenommene Entlassung von André Schmitz und dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand auf deutlichere Kritik. „Das erneute Hin und Her ist kein Glanzstück – weder von Schmitz noch von der Senatskanzlei“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Heiko Melzer. „Das Vorgehen der Senatskanzlei im Fall Schmitz ist von einem guten Krisenmanagement so weit entfernt wie der Mond von der Erde. Hoffentlich durften wir jetzt endlich das letzte Kapitel in der Steueraffäre bestaunen“, kritisierte Kai Wegner, Generalsekretär der Berliner CDU.

Aber auch Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte nach der Senatssitzung, es habe für eine Entlassung von André Schmitz keine rechtliche Handhabe gegeben. „Da gibt es keine Interpretationsspielräume“, betonte Heilmann. Hätte Schmitz gegen eine Entlassung geklagt, hätte er „mit Sicherheit“ gewonnen. „Wir sind ja keine Bananenrepublik“, sagte der Justizsenator.

Drei Jahre lang 6000 Euro brutto im Monat

Schmitz, der mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, bekommt drei Monate lang sein Gehalt weiter. Anschließend erhält er drei Jahre lang 71 Prozent seines Gehalts als Ruhegehalt. Das sind knapp 6000 Euro brutto im Monat, also rund 208.000 Euro insgesamt. Die Summe reduziert sich, falls Schmitz in diesem Zeitraum eine bezahlte Tätigkeit ausüben sollte. Ein Staatssekretär verdient nach Auskunft der Innenverwaltung monatlich 8170 Euro brutto. Schmitz hatte nach Bekanntwerden seiner Steuerhinterziehung und seiner Bitte, von seinen Aufgaben entbunden zu werden, erklärt, er werde das Ruhegehalt spenden. Ob dies noch gilt, war zunächst nicht in Erfahrung zu bringen.

Wowereit war im Zuge der Steueraffäre unter Druck geraten, weil er frühzeitig von der Steuerhinterziehung seines Staatssekretärs gewusst, diesen aber trotzdem im Amt belassen hatte. Zudem hatte Wowereit sich geweigert, seinen Urlaub abzubrechen, als die Affäre bekannt wurde.