Mit dem Berufsbild des Notfallsanitäters sollen neue Kompetenzen verbunden sein. Wie weit die Befugnisse des neuen Retterjobs künftig gehen, stimmen die Bundesländer derzeit ab. Es wird zwei Stufen geben: Was sie alleine entscheiden dürfen und für welche Eingriffe sie eine Berechtigung vom ärztlichen Leiter brauchen. „Auch das macht künftig einen Unterschied aus, weil wir selbst für diese Art der Qualitätssicherung zuständig sind“, sagte Landesbranddirektor Wilfried Gräfling der Morgenpost.

In Berlin hat Stefan Poloczek die Position des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst inne. Zu den Kompetenzen des Notfallsanitäters werde etwa gehören, bei einem Zuckerschock einzugreifen, erklärte er. Die Zuckergabe über eine Infusionsnadel bei Diabetikern mit Unterzucker sei eine häufige Maßnahme. Aber auch seltenere Eingriffe wie die Entlastung eines Spannungspneumathorax werden künftig gelehrt. Dabei staut sich im Brustkorb nach einer schweren Verletzung die Luft, der Körper kann nicht mehr atmen. „Um die Luft zu entlassen, muss eine Nadel zwischen die Rippen gesteckt werden“, so Poloczek.

Notfallsanitäters dürfen nach Rücksprache mit Arzt Morphin spritzen

Darüber hinaus werde es für den Notfallsanitäter Aufgaben geben, die ärztlich angewiesen werden müssen. Dazu zähle etwa die Schmerztherapie. „Wir haben viele Einsätze, bei denen der Patient zwar nicht in Lebensgefahr schwebt, aber starke Schmerzen hat und ein Notarzt nachalarmiert wird“, sagte Poloczek. Das Spritzen von Morphin könne künftig der Notfallsanitäter nach Rücksprache mit einem Arzt vor Ort dann selbst übernehmen.

Bislang sind Rettungswagen in Berlin mit einem Rettungssanitäter und einem Rettungsassistenten besetzt. Der Titel der Letzteren verfällt durch das neue Gesetz nicht, aber nach mehrjähriger Übergangsfrist sollen auf den Rettungswagen dann Notfallsanitäter mitfahren. „Wer bereits Rettungsassistent ist, kann abhängig von seiner Berufserfahrung sofort eine Prüfung zum Notfallsanitäter machen oder eine bestimmte Zahl Fortbildungsstunden zuvor absolvieren“, sagte Gräfling. Die Feuerwehr wolle ihre Rettungsassistenten zu einer Fortbildung ermuntern.

Während Branchenverbände das neue Gesetz überwiegend begrüßten, gibt es auch Kritik. Ein Rettungsassistent aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz hat gegen die Vorgaben des bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er beklagt, dass es keine Überleitungsregelung für Rettungsassistenten in den neuen Beruf gebe, sondern bis zu 960 Fortbildungsstunden plus Prüfungen absolviert werden müssten.