Zwei Jahre hausten Bulgaren in der früheren Eisfabrik. Nun mussten sie das baufällige Gebäude verlassen, erhielten für eine Nacht Kirchenasyl. Die Suche nach einer Bleibe bleibt schwierig.
Die Suche nach einer dauerhaften Unterkunft für die Bewohner der ehemaligen Berliner Eisfabrik bleibt schwierig. Wegen der drohenden Räumung des maroden Areals am Spreeufer kommen 20 Bulgaren vorerst in einem Hostel unter. Das Bezirksamt Mitte habe sich bereiterklärt, den Betroffenen über das Wochenende eine entsprechende Unterkunft im Stadtteil Friedrichshain zu finanzieren, teilte die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram am Sonnabend mit. Die zuvor vereinbarte Unterbringung in einem Obdachlosenheim ist damit vorerst vom Tisch. Weil die jetzt gefundene Lösung aber nur für zwei Tage gilt, wird am Montag erneut verhandelt.
Die frühere Eisfabrik an der Köpenicker Straße wird schon seit längerem von Menschen aus Osteuropa genutzt, die dort wie Obdachlose leben. Bei der Gruppe soll es sich um bulgarische Staatsbürger handeln, die seit fast zwei Jahren in der Eisfabrik hausen. Weil die Räumung des baufälligen Gebäudes droht, waren 18 Bewohner am Freitagabend kurzfristig in der katholischen Kirche St. Michael im Stadtteil Kreuzberg untergekommen.
Betroffene lehnten Hilfe des Sozialamts Mitte ab
Neben den Betroffenen nahmen an dem Treffen nach Angaben des Erzbistums unter anderem Vertreter der Pfarrgemeinde und der Caritas sowie Bayram teil.
Zuvor hatten die Bewohner die angebotene Hilfe des Sozialamts Mitte abgelehnt. Sozialstadtrat Stephan von Dassel (Grüne) hatte die Unterbringung in einer Notunterkunft oder die befristete Übernahme der Kosten für ein Hostel angeboten. Die Obdachlosen und ihre Unterstützer hätten aber eine reguläre Wohnung verlangt. Das sei sozialrechtlich nicht möglich, sagt von Dassel.
Die Obdachlosen wollten die angebotenen Kostenübernahmescheine jedoch nicht in Anspruch nehmen. Vor allem, weil diese nur bis zum 6. Januar 2014 gegolten hätten. Außerdem sollten nur jene Obdachlosen einen Kostenübernahmeschein erhalten, die sich beim Sozialamt registrieren lassen. Einige weigerten sich aber, ihre Personalien anzugeben. Somit sei für die Behörde nicht geklärt, ob sie EU-Bürger mit Anspruch auf Hilfe seien.
dpa/sei