Im Prozess um einen spektakulären Mordauftrag im Berliner Rockermilieu hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten hohe Haftstrafen gefordert. Sowohl der ehemalige Hells-Angels-Boss Holger „Hocko“ B. als auch sein mutmaßlicher Komplize Michael W, genannt „Russen-Micha“, sollen nach dem Willen der Anklagebehörde für elf Jahre hinter Gitter. B. soll aus Rache für seinen Ausschluss aus der Rockergruppe die Ermordung seines Nachfolgers Andre S. in Auftrag gegeben haben. W. seinerseits soll die Details des Anschlags geplant und vorbereitet haben, ausgeführt hat ihn dann nach Erkenntnissen der Ermittler der bis heute untergetauchte Ukrainer Oleg T.

Die Verteidigung hingegen bekräftigte in ihrem Schlussvortrag am Montag vor dem Landgericht Moabit nochmals die Darstellung der Angeklagten, man habe dem Opfer lediglich eine Lektion erteilen wollen. Oleg T. war ihrer Meinung nach dafür verantwortlich, dass die Aktion aus dem Ruder lief. Den Ermittlungen zufolge gab der Ukrainer im Juni 2012 in Hohenschönhausen mehrere Schüsse auf Andre S. ab. Der Mann, der nach dem Rauswurf von „Hocko“ das Kommando bei den Berliner Hells Angels übernahm, überlebte nur dank einer mehrstündigen Notoperation. In ihren Plädoyers beantragten die Verteidiger Verurteilungen wegen Anstiftung zur Körperverletzung, für den Hauptangeklagten „Hocko“ B. wurde eine Strafe unter fünf Jahren gefordert.

Weitaus interessanter als die Schlussvorträge war am Montagvormittag die letzte Zeugenaussage des seit September laufenden Prozesses. Auf Antrag der Verteidigung hatte das Gericht Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra als Zeugen geladen. Berlins erfahrenster Ermittler in Sachen Rockerkriminalität kennt den Angeklagten B. seit Jahren und war maßgeblich an dessen Befragungen beteiligt, nachdem dieser im Anschluss an seine Festnahme die Bereitschaft signalisiert hatte, Interna über die Rockerszene preiszugeben.

Kamstra zufolge war der 2009 verübte und bis heute ungeklärte Mord an dem Berliner Rocker Michael B. ebenso Thema der Befragungen wie der Mordversuch an einem Türsteher in Leipzig und eine äußerst brutale Rockerattacke in Finowfurt (Barnim). Auch für Schutzgelderpressungen des Milieus interessierten sich die Ermittler. Zahlreiche Namen sollen bei den Befragungen genannt worden sein, Details der Befragung nannte der Oberstaatsanwalt nicht.

Todfeindschaft über den Tod hinaus

Dafür sprach er extreme Veränderungen im Milieu an. Gehörte es früher zum Ehrenkodex unter Rockern, dass bei Auseinandersetzungen verfeindeter Gruppen die Angehörigen unbehelligt blieben, müssen diese heute ebenfalls mit Bedrohungen leben. Und eine Todfeindschaft unter Rockern gilt offenbar auch mal über den Tod hinaus. So wurde das Grab des ermordeten Rockers Michael B. mehrfach verwüstet.

Kamstra bekräftigte in seiner Aussage nachdrücklich die Überzeugungen der Ermittler zum Motiv für den Anschlag auf Andre S. Holger B. sei „mit Leib und Seele“ Rocker gewesen, mit seinem Rauswurf bei den Hells Angels sei sein Lebenstraum zerstört worden, das habe ihn verbittert und rachsüchtig gemacht. Das Urteil wird am Freitag verkündet.