Landesbeschäftigte

Abgeordnetenhaus beschließt 8,50 Euro Mindestlohn

Angestellte des Landes Berlin sollen künftig mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Das beschloss das Abgeordnetenhaus. Auch Dienstleister müssen sich daran halten.

Das Land Berlin will gegen Dumpinglöhne auch in den eigenen Behörden vorgehen. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mehrheitlich einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Landesbeschäftigten.

SPD, CDU und Grüne stimmten zu, Linke und Piraten enthielten sich. Das Landesmindestlohngesetz ergänzt die Regelungen des Berliner Vergabegesetzes, mit dem die Bieter um öffentliche Aufträge des Landes Berlin bereits verpflichtet sind, einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen.

Das neue Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer der Verwaltung, der Landesunternehmen, der Hochschulen, der Gerichte, des Abgeordnetenhauses, des Rechnungshofes und des Berliner Datenschutzbeauftragten.

Ebenso müssen alle Verbände, die für soziale Dienstleistungen Geld vom Land Berlin erhalten, ihren Mitarbeitern mindestens 8,50 Euro in der Stunde zahlen.

( dpa/mim )