Nach heftigem Streit in den vergangenen Wochen hat der Berliner Senat ein neues Schulgesetz beschlossen. Die umstrittene Kürzung der Zuschüsse bei Neugründungen von Privatschulen wurde weitgehend zurückgenommen. Außerdem ist geplant, dass Eltern, die ihre Kinder im Mai kommenden Jahres nicht zu den verbindlichen vorschulischen Sprachtests schicken, mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen müssen. Ein Bußgeld droht auch, wenn Kinder mit Defiziten im letzten Jahr vor der Schule nicht an der Sprachförderung in der Kindertagesstätte teilnehmen. Außerdem gibt es für die Aufnahme von Siebtklässlern an begehrten Sekundarschulen und Gymnasien neue Regelungen. So sollen nach dem Willen des Senats etwa Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden. Verpflichtend wird darüber hinaus ein Beratungsgespräch am Gymnasium, wenn das Kind nur einen Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter hat. Auch Auslandsaufenthalte für Oberschüler sollen erleichtert werden.

Insgesamt sieben Paragrafen werden im Schulgesetz zum kommenden Schuljahr geändert. Betroffen von den Änderungen sind alle Schulformen von der Grundschule bis zur Berufsschule. Auch für Kinder, die vor der Schule keine Kita besuchen, gibt es neue Regelungen. Am Dienstag hat der Gesetzesentwurf den Senat passiert, noch 2013 soll darüber im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden, die Regelungen 2014 in Kraft treten.

Geschwisterkinder Künftig sollen an Gymnasien und Sekundarschulen, die mehr Anmeldungen als Plätze haben, Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden. Das gilt auch für Kinder, die nicht miteinander verwandt sind, aber in einer Familie aufwachsen. Die Regelung soll weniger den Kindern als den Eltern die Arbeit erleichtern. So können sie in Schulgremien mitwirken, ohne dabei mehrere Termine an unterschiedlichen Schulen abdecken zu müssen. Viele Eltern wollen aber auch gern mit dem zweiten oder dritten Kind an der Schule bleiben, wo sie bereits durch das Geschwisterkind die Lehrer kennen gelernt haben. Vor allem die CDU hatte auf die Geschwisterkindregelung gedrungen. Die Regelungen zum Aufnahmeverfahren sollen schon für die Anmeldungen im Februar gelten. Spätestens wenn im Mai die Bescheide verschickt werden, soll das Gesetz in Kraft sein.

Pflichtberatung Für Kinder, die nach der sechsten Klasse einen Durchschnitt von 3,0 oder höher auf der Förderprognose haben, soll künftig ein Beratungsgespräch Pflicht sein, wenn sie sich an einem Gymnasium anmelden wollen. Das Gespräch sollen die Gymnasien durchführen, an dem sich die Kinder bewerben, da diese die Anforderungen und besonderen Profile genau beschreiben können. Bisher sind die Gespräche nur an Grundschulen vorgesehen. Zu einer generellen Zugangsbeschränkung ab einem Durchschnitt von 3,0 konnte, wie sie von vielen Gymnasien gefordert wird, wollte man sich nicht durchringen. Eine Analyse des Schuljahres 2011/12 durch die Senatsverwaltung hatte gezeigt, dass der Anteil der Schüler der mit 3,0 oder schlechter ein Gymnasium besucht in den Bezirken ohnehin nur zwischen einem und sechs Prozent liegt. Von diesen Schülern haben immerhin zwischen 29 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg und 55 Prozent in Reinickendorf das Probejahr bestanden. Um Kinder, die das Probejahr nicht schaffen, besser an der Sekundarschule integrieren zu können, sollen diese in den siebenten Klassen per Verordnung nur noch 25 statt 27 Schüler aufnehmen. So sollen die sogenannten Rückläuferklassen vermieden werden.

Bezirkskinder Neu in der Aufnahmeregelung für Sekundarschulen und Gymnasien ist auch der Versuch, wohnortnahe Kinder zu bevorzugen. Bei den Zweit- und Drittwünschen an Oberschulen sollen Kinder, die im Bezirk wohnen, vorrangig einen Platz bekommen. Bisher hatte einige Bezirke wie etwa Tempelhof-Schöneberg beklagt, dass sie an den gefragten Sekundarschulen viele Schüler aus anderen Bezirken aufnehmen würden und dann keine Plätze mehr für die bezirkseigenen Kindern hatten. Die Bezirksverwaltungen müssen aber dafür sorgen, dass alle Schüler, die dort wohnen, auch einen Schulplatz bekommen.

Sprachtests Für Eltern, die ihre Kinder mit vier Jahren nicht zu den verpflichtenden Sprachtests schicken, soll es künftig Bußgelder geben. Auch das Fernbleiben von der verpflichtenden Sprachförderung bei festgestellten Defiziten soll mit Bußgeldern geahndet werden. Bisher erscheinen nur 30 Prozent der angeschriebenen Eltern zu den vorgesehenen Tests in den Kitas. Teilweise reagieren die Eltern aus Prinzip nicht, manchmal befinden sich die Kinder vor dem Schulstart aber auch gar nicht in Berlin, sondern bei Verwandten im Ausland. Aktuell würde das Bußgeld laut Bildungsverwaltung 440 Familien treffen. Über die Höhe sollen die Bezirke abhängig von der Kooperation der Eltern entscheiden. Zudem will die Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) die Sprachtests um ein halbes Jahr vorziehen, damit die Kinder schon ab vier Jahren gefördert werden können.

Privatschulen Um die Privatschulen ist in der Koalition ein heftiger Streit entbrannt, der nun beigelegt ist. Völlig überraschend wollte die Bildungsverwaltung die bewährte Trägerregelung abschaffen. Bisher gilt, dass Träger, die bereits Privatschulen betreiben, sofort bei der Neugründung stattliche Zuschüsse erhalten. Alle anderen müssen eine Wartefrist einhalten und sich im ersten Schülerdurchlauf zunächst bewähren. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die bewährte Träger-Regelung grundsätzlich erhalten bleibt. Allerdings wird jetzt eine gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung geschaffen. Das heißt: Schulen müssen künftig die Zuschüsse des Landes zurückzahlen, wenn sie innerhalb der doppelten Wartefrist – also innerhalb von sechs Jahren, bei Grundschulen zehn Jahren – den Träger wechseln. Erschwert werden Neugründungen von beruflichen Schulen. Wenn die Träger Ausbildungen in neuen Berufsfeldern anbieten wollen, haben sie künftig eine Wartefrist bis sie staatliche Zuschüsse erhalten. Dadurch will Scheers die „extremen Aufwüchse“ bei privaten Berufsschulen eindämmen und die Ausbildungsqualität sichern.

Auslandsjahr Auslandserfahrungen sind seit der verkürzten Schulzeit bis zum Abitur seltener geworden. Für Schüler an Gymnasien, die die zehnte Klasse besuchen, soll der Auslandsaufenthalt erleichtert werden. Bisher war ein Auslandsschuljahr schwierig, weil die zentralen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) auch an Gymnasien Pflicht sind. Künftig sollen den Schülern, die das zehnte Schuljahr im Ausland verbracht haben, die MSA-Prüfungen erlassen werden. So können Rückkehrer ohne Prüfung in die gymnasiale Oberstufe aufrücken und erhalten nach einem halben Jahr Probezeit einen dem MSA vergleichbaren Abschluss.