Ida Marie, 7, und Martin, 6, leiden unter einer Erbkrankheit, die zu Muskelschwund führt: spinale Muskelartrophie. Beide – das Mädchen aus Fürstenwalde (Oder-Spree) und der Junge aus Müncheberg (Märkisch-Oderland) – können sich nur im Rollstuhl fortbewegen. Als sie noch ganz klein waren, fühlten sich ihre berufstätigen Eltern gut unterstützt.

Die Kinder besuchten einen Integrationskindergarten und wurden dort den Tag über betreut. Seit sie in die Sonnengrundschule in Fürstenwalde gehen, wissen beide Elternpaare jedoch nicht mehr weiter. Das Problem: Sie können sich den Hortplatz für ihre behinderten Kinder einfach nicht leisten.

„Wir müssen den Einzelfallbetreuer mitbringen und auch selbst bezahlen“, sagt Christin Witt, die Mutter von Ida Marie. „500 Euro würde damit der Hortplatz von Montag bis Freitag monatlich kosten.“ Mehr als zweimal die Woche Nachmittags-Betreuung ist für Ida Marie aus finanziellen Gründen deshalb nicht drin. An den anderen drei Tagen kümmern sich momentan nach der Schule die Großmütter um die Kleine. „Das ist kein Dauerzustand“, sagt Ida Maries Mutter.

Eltern von Ida Marie kämpfen nicht allein

Sie arbeitet als Krankenschwester in der Reha-Klinik in Grünheide, der Vater, Törk Heese, ist jeden Tag als Gas- und Wasserinstallateur im Einsatz. „Ida Marie spielt so gerne mit den anderen Kindern“, sagt ihre Oma Erika Heese, eine ehemalige Kindergärtnerin. „Ich muss weinen, wenn ich nur daran denke, dass sie weiter dreimal die Woche zu Hause bleiben muss.“ Ungerecht findet die Familie das. „Wir wollen ja keine Almosen, wir zahlen die Hortgebühren wie alle anderen auch“, sagt Ida Maries Mutter Christin Witt.

Die Eltern von Ida Marie kämpfen nicht allein. Die Familie Möbus, mit der sie sich austauschen, steht vor dem gleichen Problem. Und mit ihnen viele andere Familien, deren behinderte Kinder einen Hort besuchen wollen. Schuld an der Situation ist eine Lücke in der Bundessozialgesetzgebung. Im XII. Sozialgesetzgebung ist geregelt, dass die Eltern bei entsprechender finanzieller „Leistungsfähigkeit“ die Kosten für eine Begleitperson bei der Hortbetreuung ihrer Kinder mit Behinderung selbst übernehmen müssen.

„Ich hätte nie gedacht, dass es mit dem Hortbesuch so schwierig wird“, sagt Gabriela Möbus, die Mutter von Martin. Das habe sich erst vor dem Förderausschuss des Landkreises herausgestellt, der über die notwendigen Hilfen für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf berät. „Wir waren dann wirklich überall – auch beim Landrat “, sagt Gabriela Möbus. „Ohne Erfolg.“

Grundschule in Müncheberg war nicht barrierefrei

Martin besucht den Hort derzeit jeden Tag bis 13 Uhr. Das gehe nur, weil das Sozialamt erst einmal 30 Betreuungsstunden bewilligt habe. Denn der Sechsjährige muss die etwa 20 Kilometer von Müncheberg nach Fürstenwalde mit einem Schulbus gefahren werden, zu ungünstigen Zeiten. Die Grundschule in Müncheberg war nicht barrierefrei.

Bei beiden Elternpaaren besteht das Problem darin, dass sie mit ihrem Einkommen über der festgelegten Grenze liegen. Die Mutter rechnet aber vor: „Wenn nicht nur die Hortgebühren bezahlt werden müssen, sondern zusätzlich der Einzelfallhelfer, würde ich allein für den Hortbesuch arbeiten gehen.“ Sie will ihre Arbeit aber nicht aufgeben, ebenso wenig wie Martins Vater, der in Berlin Verkäufer ist. „ Martin geht wirklich gerne in den Hort, wo er mit anderen Kindern zusammen sein kann“, sagt Gabriela Möbus. Auch für seine Entwicklung sei das gemeinsame Spielen wichtig.

Die Familien treffen zumindest teilweise bei den Behörden auf Verständnis. So sagt die Sozialamtsleiterin Ramona Lauke beim Landkreis Oder-Spree in Beeskow: „Es handelt sich in der Tat um eine Ungleichbehandlung von Eltern, die durch die Behinderung ihres Kindes ohnehin benachteiligt sind.“ Laut Gesetzeslage dürften die Kosten aber nicht erstattet werden, wenn das Einkommen oder das Vermögen der Familie die vorgeschriebenen Grenzen überschreitet.

Kommunen sollen helfen

Die brandenburgische Landesregierung hat auf das Problem inzwischen reagiert. Bildungsministerin Martina Münch und Sozialminister Günter Baaske (beide SPD) wandten sich an die Oberbürgermeister und Landräte der Kommunen. Um die betroffenen Eltern schon jetzt zu unterstützen, sollten die Kommunen bis zu einer bundesgesetzlichen Lösung Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialgesetzbuch bewilligen, empfehlen die beiden Minister.

„Das Land Brandenburg bekennt sich zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen an allgemeinen Schulen und zur bestmöglichen individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes“, betont Bildungsministerin Martina Münch. „Das gemeinsame Lernen darf nicht nach der Schule enden.“ Auch der Hort spiele als Lernort eine zentrale Rolle, sagt Münch.

Sozialminister Günter Baaske plädiert ebenfalls für „eine pragmatische Lösung in Brandenburg“, bis die Bundesgesetzgebung geändert sei. Nach dem Sozialgesetzbuch des Bundes werden die zusätzlichen Kosten für die Betreuung behinderter Kinder derzeit nur in Ausnahmefällen zum großen Teil übernommen. Zu den „Priviligierten Leistungen“ zählen heilpädagogische Maßnahmen für Kindergarten-Kinder und Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Die Hortbetreuung für behinderte Kinder wird derzeit nicht ausdrücklich genannt. Sie soll nun nach dem Willen der rot-roten Landesregierung in das Gesetz als „Priviligierte Leistung“ mit aufgenommen werden.

Ob die Landkreise und die Städte Potsdam, Frankfurt an der Oder, Brandenburg/Havel und Cottbus das tun, was das Land ihnen rät, ist derzeit ungewiss. Denn die zusätzlichen Kosten müssten aus ihrer Kasse bezahlt werden. Auf Potsdam, so eine interne Berechnung der Stadt, kämen damit Mehrausgaben von knapp 350.000 Euro für zusätzliche Stellen in neun Horten zu. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) machte kürzlich bei einem Termin mit Bildungsministerin Martina Münch ziemlich unmissverständlich deutlich: „Es kann nicht sein, dass die Mehrkosten auf die Kommunen abgewälzt werden.“ Nach Informationen der Berliner Morgenpost erwägen die Städte nun, notfalls gegen eine verordnete Kostenübernahme zu klagen.

Für die beiden Familien würde es übrigens ganz anders aussehen, wenn Ida Marie und Martin eine Ganztagsschule besuchen würden. In diesem Fall hätten die Eltern auch am Nachmittag Anspruch auf Einzelbetreuer für ihre Kinder. Doch für die Sonnengrundschule ist ein Ganztagsschulbetrieb derzeit nicht geplant. Die Eltern dort müssen die Hortbetreuung ihrer Kinder deshalb selbst bezahlen.