Pro – Ökologischer Strom für alle

Von Joachim Fahrun

Der Energietisch fordert vom Senat zwei Dinge, die zusammenhängen, aber im Grunde auch unabhängig voneinander umzusetzen wären. Es geht um den Aufbau eines kommunalen Stadtwerks und um die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts, die die Konzession für den Betrieb des Berliner Stromnetzes übernehmen soll. Diese Konzession hält derzeit eine Vattenfall-Tochter.

Das Stadtwerk soll ein Energiedienstleister werden. Es soll aus erneuerbaren Quellen in und um Berlin Strom erzeugen und verkaufen. Für eine Übergangszeit soll es auch aus fossilen Brennstoffen gespeiste dezentrale Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung aufbauen. Darüber hinaus soll das Stadtwerk das Energiesparen vorantreiben durch die energetische Sanierung von Gebäuden und Beratung der Bürger. Das Stadtwerk soll auch der „Energiearmut“ vorbeugen.

Die Initiatoren des Volksentscheids sagen zwar nicht, dass Strom durch ein Stadtwerk generell billiger wird, aber die Erwartung besteht, dass ein kommunales Stadtwerk mit weniger Rendite auskommen könnte als ein privater Energieversorger und dass kostendämpfende Einflüsse eher an die Kunden weitergereicht würden.

Nach Ansicht der Aktivisten geht diese Grundidee eines Stadtwerks weit über das hinaus, was die Koalition vor einigen Tagen als Stadtwerk beschlossen hat. Sie erwarten deutlich mehr Geld für das Stadtwerk als die 1,5 Millionen Euro pro Jahr, die der Senat bisher vorsieht. Die Grünen, die den Energietisch unterstützen, haben für das Stadtwerk in zwei Jahren 60 Millionen Euro Eigenkapital aus der Landeskasse gefordert.

Ein wichtiges Argument des Energietisches ist auch die Beteiligung der Bürger an der Kontrolle der beiden zu gründenden Anstalten und die weit reichenden Vorschriften für die Transparenz ihrer Geschäfte. Neben zwei Senatsmitgliedern und sieben Mitarbeitervertretern sollen sechs direkt vom Volk gewählte Bürger in einem Verwaltungsrat die Geschäftsführung überwachen.

Mitwählen dürfen dabei alle Bürger Berlins über 16 Jahren, unabhängig von der Nationalität. Diese Weitung des Wahlrechts über den Kreis der sonst Wahlberechtigten hinaus sehen die Initiatoren des Volksentscheids als Stärkung der Demokratie und Bürgerbeteiligung in Berlin an. Bürger sollen mit Unterschriften den Verwaltungsrat zwingen können, sich mit ihren formulierten Anliegen zu befassen. Alle Dokumente aus den beiden Gesellschaften sollen öffentlich zugänglich sein, wenn dadurch die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen nicht massiv beschädigt werden.

Auch die Befürworter des Volksentscheids wissen, dass eine Kommune die Konzession für ein Stromnetz nicht beliebig an eine eigene Gesellschaft vergeben darf. Das Recht, für die nächsten 20 Jahre unter öffentlichen Straßen Leitungen zu verlegen und zu betreiben, muss in einem diskriminierungsfreien Wettbewerbsverfahren an den besten Bieter vergeben werden. Deshalb soll Berlin eine Anstalt öffentlichen Rechts als Netzgesellschaft gründen und das Landesunternehmen, dass womöglich die Konzession gewinnt, in diese überführen.

Vor allem geht es den Initiatoren aber darum, dass der Senat die Bewerbung ernst nimmt und Kriterien in der Ausschreibung findet, die ein landeseigenes Unternehmen gut erfüllen kann. Hinter dem großen Interesse am Stromnetz steht die Überzeugung, dass das Netz ein zentrales Instrument ist, um die Energiewende zu gestalten. Der Energietisch vertraut nicht darauf, dass die Regulierung durch die Bundesnetzagentur so streng ist.

Die Initiatoren glauben, dass ein Netzbetreiber die Möglichkeiten hat, durch Ausbau- und Investitionsentscheidungen Einfluss zu nehmen, dass erneuerbarer und dezentral erzeugter Strom in Berlin eine bessere Wachstumschance hat. Zumal im Zuge der Energiewende das Stromnetz, ganz unabhängig vom Betreiber, in den nächsten Jahren anders aussehen wird als heute.

Die Kosten und wirtschaftlichen Risiken halten die Energietisch-Vertreter für überschaubar. Das Netz zurückzukaufen werde deutlich weniger kosten, als der Senat erwartet, weil der Rückkauf aus den von der Bundesnetzagentur genehmigten Renditen refinanzierbar sei. Ein Stadtwerk brauche eine Anschubfinanzierung, solle aber nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden – also mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Senatoren in den Aufsichtsgremien und die generelle Aufsicht des Parlaments über Anstalten öffentlichen Rechts stellten sicher, dass Rücksicht auf den Landeshaushalt genommen werden müsse.

Contra: Falsch und Überflüssig

Von Jens Anker

Der Berliner Senat hält den Gesetzentwurf des Energietischs in wesentlichen Teilen für überflüssig und in anderen Teilen für falsch. Er empfiehlt den Berlinern daher, mit „Nein“ zu stimmen. Im Wesentlichen gibt es nach Ansicht des Senats drei Kritikpunkte:

Demnach ist der Volksentscheid überflüssig, weil die zentrale Forderung der Initiatoren vom Energietisch bereits erfüllt ist: Das Land hat ein Stadtwerk gegründet. Für das vom Energietisch geforderte Stadtwerk gebe es zudem keine Kontrollmechanismen, obwohl die Berliner Steuerzahler für die Risiken des Stadtwerkes haften müssen.

Bei bestehenden Anstalten wie der BVG, der BSR oder den Berliner Wasserbetrieben habe der Gesetzgeber sichergestellt, dass in den Kontrollgremien das Gesamtinteresse Berlins angemessen berücksichtigt werde. Der Gesetzentwurf sehe etwas Vergleichbares nicht vor. „Stimmen Sie gegen finanzielle Risiken in Milliardenhöhe“, heißt es in der Stellungnahme des Senats zum Volksentscheid.

Überflüssig ist nach Auffassung des Senats auch die geforderte Gründung einer landeseigenen Netzgesellschaft. „Das Land Berlin beteiligt sich seit 2012 mit dem Landesbetrieb Berlin Energie am laufenden Vergabeverfahren für das Berliner Stromnetz“, lautet die Gegenargumentation der Landesregierung. Eine neu gegründete Anstalt könne sich demnach an diesem Ausschreibungsverfahren gar nicht mehr beteiligen.

EU-Vorgaben sehen zudem ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren vor, sodass die geforderte Vergabe des Netzes an eine eigene Gesellschaft rechtlich nicht möglich sei. „Stimmen Sie gegen die überflüssige Gründung einer weiteren Netzgesellschaft“, heißt es in der Entgegnung des Senates.

Schließlich könne das Land keinen Einfluss auf den durch das Netz fließenden Strom nehmen, auch wenn es das Netz von Vattenfall übernimmt. Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen sei der Netzbetreiber verpflichtet, jedem Unternehmen den Zugang zum Stromnetz zu gewähren. Es würde daher auch weiter Atom- oder Kohlestrom durch das Berliner Netz geleitet. „Die vom Energietisch verfolgte ausschließliche Versorgung Berlins mit Ökostrom ignoriert diese Tatsache“, so der Senat.

Zudem sei das vom Energietisch erklärte Ziel, das Energienetz für die Einbindung von dezentralen und erneuerbaren Erzeugungsanlagen fit zu machen, schon jetzt Rechtslage. Bereits heute ist demnach jeder Netzbetreiber verpflichtet, entsprechende Anlagen an sein Netz anzuschließen und das Netz dafür entsprechend auszubauen. Dies geschehe auch in Berlin. „Unterstützen Sie kein Gesetz, das der Berliner Energiewende keine neuen Impulse gibt und wichtige Fakten ignoriert“, appelliert der Senat daher an die Berliner.

Auch weite Teile der Wirtschaft haben sich dafür ausgesprochen, die Forderungen des Energietisches beim Volksentscheid abzulehnen. Mit Unternehmensverbänden, Handwerksinnungen, der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie, dem Steuerzahlerbund und dem Verband Freier Wohnungsunternehmen hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) ein „Faktenbündnis Stromentscheid“ geschmiedet, um den Argumenten des Berliner Energietisches entgegenzutreten. „Wenn Berlin ein eigenes Stromnetz und ein eigenes Stadtwerk betreibt, wird Strom weder grüner noch billiger“, warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder vor dem Volksentscheid.

Das Hauptargument des Wirtschaftsbündnisses lautet, dass Berlin sich nicht in ein finanzielles Wagnis begeben dürfe, ohne dass energiepolitisch wesentliche Fortschritte zu erreichen seien. „Ich sehe keinen Grund, warum ein hoch verschuldetes Land sich ein solches Risiko aufhalsen sollte“, sagt der Chef des Berliner Bundes der Steuerzahler, Alexander Kraus.

Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg, verweist auf das Auslaufen des Solidarpakts für Ostdeutschland und die Schuldenbremse, die ab 2020 gilt. „In dem damit noch flacher werdenden finanziellen Fahrwasser sollte das Land Berlin keine zusätzlichen Verpflichtungen in Milliardenhöhe und Risiken mit ungewissem Ausgang in Kauf nehmen.“ Amsinck erinnerte an ein Gutachten des renommierten Juraprofessors Helge Sodan. Der ehemalige Präsident des Landesverfassungsgerichtshofs sieht in der Möglichkeit, mit Haftung des Landes günstigere Kredite als die Konkurrenz zu erhalten, eine nach EU-Recht unerlaubte Beihilfe.