„Billigend in Kauf genommen“, heißt eine Redewendung, die in Prozessen wegen Mordes oder Totschlags von Juristen oft zu hören ist. Auch in dem Strafprozess gegen die 20-jährige Nadine K. und den 21-jährigen Ronny B., gegen die am Donnerstag von der Staatsanwaltschaft jeweils sieben Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen beantragt wurde, ist genau das die wichtigste Frage: Haben sie den Tod des am 13. März dieses Jahres geborenen und zwei Tage später verstorbenen Jungen bewusst – also billigend – in Kauf genommen? Haben sie den Säugling bewusst verhungern und verdursten lassen?
Der psychiatrische Gutachter Jens Köhler äußerte sich vor einer Moabiter Jugendkammer nicht konkret dazu. Aber es war deutlich aus seinem Vortrag herauszuhören, dass er nicht davon ausgeht, dass die beiden Angeklagten den kleinen Max bewusst sterben ließen. Köhler schilderte die Entwicklungsgeschichten von Nadine K. und Ronny B., die sich in vielem ähnelten: trunksüchtige Väter, lieblose Mütter, große Probleme in der Schule, starkes Übergewicht.
Angeklagte waren überfordert
Beide Angeklagte sind stark intelligenzgemindert, haben auch sozial starke Defizite. Sie seien nach der Geburt des Jungen, den sie liebvoll Max nannten, mit der Situation total überfordert gewesen, sagte der Gutachter. „Sie haben beide in der Fantasie gelebt, zwei Schwache machen einen Starken aus. Das hat nicht funktioniert.“ Nadine K. hatte schon 2009 und 2010 Kinder geboren. Die Jungen waren der jungen Mutter 2011 weggenommen und in eine Pflegefamilie gegeben worden.
Die Aufgabe, Mutter zu sein, war für die Jugendliche zu groß. Es sei für sie aber dennoch schwer zu verkraften gewesen, so Gutachter Köhler. Weil Nadine K. mit der Geburt des jeweiligen Kindes immer auch gehofft habe, den jeweiligen Vater an sich zu binden und mit ihm das zu leben, was ihr selbst versagt blieb: „Eine heile Familie, eine heile Welt.“ Was sich so aber nie ergab. Schon weil die Väter selber nicht in der Lage waren, eine Familie zu gründen – und sich schnell aus dem Staub machten. Mit Ronny B. sollte diesmal alles anders werden.
Er war nicht der Vater von Paul, wollte diese Rolle jedoch annehmen. Er lieh sich von seinem Vater Geld für Kinder-Sachen, erzählte überall herum, wie sehr er sich auf das Baby freut. Ronny B. wirke sehr wortgewandt. Das täusche zunächst, sagte Gutachter Köhler. „Aber wenn man eine Weile zuhöre, merke man schon, dass da wenig Inhalt sei und vieles nur Fassade. Nadine K. hatte das nicht so empfunden. Sie hatte sich auf Ronny B. verlassen, nachdem sie am 13. März zu Hause den Jungen gebar, ein sehr kleines Baby – zu früh geboren, wie sich später herausstellte, 33. Schwangerschaftswoche. Ein Baby, das nicht trinken und nicht essen wollte und dringend ins Krankenhaus gehörte. Aber das wollten die Angeklagten nicht.
Bedrohlichkeit der Situation unterschätzt
Ihre Anwälte und auch Gutachter Köhler gehen davon aus, dass sie die Bedrohlichkeit der Situation total unterschätzten. „Das war für diese beiden Menschen in ihrer kleinen Welt nicht erkennbar“, sagte Verteidigerin Sylvia Frommhold. Und wenn Nadine K. doch mal unsicher wurde, beschwichtigte der genauso hilflose Ronny B. „Wenn er sagte, alles ist okay, dann war auch für meine Mandantin alles okay.“
Auch die Staatsanwältin geht davon aus, dass sich Nadine K. und Ronny B. um das Neugeborene kümmerten, dass sie „das Kind wollten und es geliebt haben“ und dass es „für beide ein Schock war“, als Max am 13. März gegen 21 Uhr verstarb. Die Anklagevertreterin sieht aber dennoch einen Totschlag wegen Unterlassens. Trotz ihrer intellektuellen Defizite hätten beide Angeklagten wissen müssen, dass das Baby in großer Gefahr war.
„Jeder weiß, dass man Nahrung braucht“
„Nahrungsaufnahme ist ein Grundbedürfnis. Es weiß jeder, dass man Nahrung braucht, um zu überleben.“ Beide Angeklagten hätten nach Meinung der Staatsanwalt „den Tode des Babys für möglich gehalten“. Anfangs wurden Nadine K. und Ronny B. sogar wegen Mordes aus Grausamkeit und niederen Beweggründen angeklagt.
Die Verteidiger forderten in den Plädoyers, die Angeklagten nur wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Konkrete Strafanträge stellten sie nicht. Das Gericht sieht es offenbar ähnlich. Die Vorsitzende gab zu Protokoll, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge in Frage käme. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.





