Nach dem Tod eines Neugeborenen im März 2013 hat die Staatsanwältin jeweils sieben Jahre für die Kindesmutter und deren Lebensgefährten beantragt. Die Anklägerin plädierte auf gemeinschaftlichen Totschlag durch Unterlassen.
Die 20-Jährige und ihr Freund hätten den Tod des Jungen billigend in Kauf genommen. Das Baby sei nicht ausreichend mit Nahrung versorgt und keinem Arzt vorgestellt worden.
Die Verteidiger der Berlinerin und ihres 21-jährigen Freundes plädierten auf fahrlässige Tötung ohne konkreten Strafantrag. Es habe sich ein Drama abgespielt, beide seien absolut überfordert gewesen, argumentierten die Anwälte. Das Paar habe den Tod des Kindes auf keinen Fall gewollt. Die Mutter habe vielmehr Angst gehabt, dass ihr das Kind – wie zwei weitere – weggenommen werde.
Die 20-jährige hatte den lebensfähigen Sohn in der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Hellersdorf zur Welt gebracht. Das aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammende Paar soll dem Frühchen gekochtes Wasser und später Babymilch gegeben haben.
Zwei Tage nach der Geburt verstarb der Säugling. Die Angeklagten hätten mit dem toten Baby noch mehrere Tage gekuschelt. Dann legten sie es in eine Gefriertruhe und kauften neue Babykleidung, bevor sie das Kind in einem Erdloch unweit der Wohnung vergruben.
Das Paar wollte sich mit dem Tod nicht abfinden, argumentierte die Anwältin der Mutter. Das Urteil wird an diesem Freitag erwartet.
dpa/mim





