Um die Käufer von Immobilien von den hohen Maklergebühren in Berlin zu entlasten, hat Verbraucherschutz- und Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vor wenigen Tagen die geplante Neuordnung des Maklerrechts vorgestellt. Im Kern geht es dabei um eine „Maklertaxe“, die die bisherigen ortsüblichen Maklergebühren ablösen soll. Nun droht dem Gesetzesvorschlag, den Heilmann bis Jahresende dem Abgeordnetenhaus präsentieren wollte, das vorzeitige Aus. Der Grund: Die Einführung einer Maklertaxe liegt gar nicht in der Zuständigkeit des Landes Berlin, wäre somit rechtswidrig. Das ist das Ergebnis eines Vorgutachtens, das der Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Bub im Auftrag des Rings Deutscher Makler (RDM) erstellt hat.
In der 20-seitigen Expertise, die der Berliner Morgenpost vorliegt, geht der Rechtsanwalt mit den Plänen des Justizsenators hart ins Gericht. Zwar greife der Bundesgesetzgeber nicht die Preisgestaltung für Maklertätigkeiten beim Verkauf von Wohnimmobilien ein, schreibt Bub. Dies bedeute aber nicht, dass der Landesgesetzgeber diese Lücke einfach füllen dürfe. Denn der Bund habe sich durchaus mit den Maklerprovisionen beschäftigt. So habe er, um die Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen, festgesetzt, dass die Maklerprovision bei der Vermittlung von Wohnungen zur Miete bundesweit nicht höher als zwei Monatsmieten ausfallen dürfe. Wenn Berlin also die Regelung der Maklerprovision auch für Kaufimmobilien für nötig erachte, müsse das Land eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene starten. Ein langwieriges Verfahren, dessen Aussichten auf Erfolg gering wären.
Maklergebühren sollen eingedämmt werden
Für den Justizsenator ist das eine herbe Schlappe. Statt der sechs Prozent ortsüblicher Provision, die die Makler in Berlin dem Käufer in Rechnung stellen, wollte Heilmann eine Taxe als Richtwert einführen, an der sich die Provisionen künftig orientieren sollten. Wie hoch diese Taxe sein sollte, hatte Heilmann noch nicht mitgeteilt. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie wohl mindestens ein Prozent unter der bisher verlangten Courtage liegen soll. Schließlich ist das erklärte Ziel des Senats, die Maklergebühren in Berlin einzudämmen.
Insbesondere Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) setzt sich dafür ein und hatte betont, dass ihm die von Heilmann geplante „ortsübliche Taxe, die nur eine unverbindliche Preisempfehlung ist“, nicht weit genug gehe. Nußbaum fordert die konsequente Deckelung der Maklergebühren auf den Bundesdurchschnitt. Der liegt derzeit bei rund fünf Prozent. Weil auf die Provision auch noch Mehrwertsteuer gezahlt werden muss, werden Wohnungs- und Hauskäufer in Berlin sogar mit 7,14 Prozent belastet, wenn sich Makler und Käufer nicht ausdrücklich auf eine andere Bezahlung einigen. Beim Kauf einer 150.000 Euro teuren Wohnung sind damit in der Regel rund 11.000 Euro an Maklergebühren fällig.
Land will mitverdienen
„Der Finanzsenator selbst hat ein hausgemachtes Problem generiert, welches das Vorhaben des Justizsenators konterkariert und zu Fall bringen wird", ergänzte Bub im Gespräch mit dieser Zeitung. Denn Ulrich Nußbaum hatte wiederholt und öffentlich eingeräumt, dass er die Maklergebühren absenken will, weil das Land selbst stärker bei Immobilienkäufen mitverdienen möchte. Zum 1. Januar 2014 steigt die Grunderwerbssteuer von fünf auf sechs Prozent. Der Senat will Mehreinnahmen von jährlich hundert Millionen Euro erzielen.
„Indem der Senator eingeräumt hat, dass es ihm nicht um den Schutz der Verbraucher vor zu hohen Gebühren geht, hat er sich den Weg verbaut, in die Berufsfreiheit, die Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert, einzugreifen“, erläuterte Bub. Ein Eingriff in die Berufsfreiheit, und zu der gehört die freie Preisgestaltung, sei laut Artikel 12 aber nur möglich, wenn es der Allgemeinheit dient.„Ich empfehle sowohl Heilmann als auch Nußbaum, ihre Pläne zu überdenken“, so der Anwalt, der nicht nur in seiner Münchner Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner, sondern auch als Honorarprofessor an der Universität Potsdam tätig ist. Das angedachte Gesetzgebungsverfahren habe jedenfalls keine Aussicht auf ein Gelingen, so Bubs Fazit.




