Im Senat zeichnet sich ein neuer Koalitionskrach ab. Die Pläne des Verbraucherschutzsenators Thomas Heilmann (CDU), Maklergebühren künftig durch eine unverbindliche „Taxe“ zu erheben, sind bei Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) auf scharfe Kritik gestoßen. „Echter Verbraucherschutz sieht anders aus“, sagte Nußbaum am Freitag. Davor hatte Heilmann seine Pläne für die Reform der Maklergebühren vorgestellt.
Demnach soll es in den kommenden Jahren zu umfassenden Reformen kommen. Die bislang „ortsübliche Maklerprovision“ in Höhe von 7,14 Prozent des Kaufpreises von Immobilien einschließlich Mehrwertsteuer soll abgeschafft und durch eine „Taxe“ ersetzt werden.
Die Höhe soll in den kommenden Wochen festgelegt werden. Allerdings soll die Taxe eine unverbindliche Empfehlung für Käufer und Verkäufer darstellen, die verändert werden kann, wenn beide Seiten zustimmen.
Grundsätzliche Gebührenpflicht für Beratungen
Außerdem soll die Taxe höher ausfallen, wenn sich Käufer und Verkäufer darauf einigen, sich die Kosten zu teilen. Heilmann erwartet, dass sich die Nebenkosten für den Kauf einer Immobilie dadurch im freien Wettbewerb der rund 1300 Makler in Berlin verringern werden. „Ich finde die Taxe besser als die Ortsüblichkeit“, sagte Heilmann.
Für die fernere Zukunft strebt Heilmann weitere Änderungen im Maklerrecht an, die er im Bundesrat durchsetzen will. Die gravierendste Neuerung wäre eine grundsätzliche Gebührenpflicht für Beratungen. Bislang muss der Käufer den Makler nur bezahlen, wenn es tatsächlich zum Kauf kommt. Das soll künftig nicht mehr so sein. Jede Kaufberatung wäre dann kostenpflichtig.
„Wenn jemand dreimal 1000 Euro für die Beratung zahlt und am Ende doch keine Immobilie kauft, ist das gut angelegtes Geld“, sagte Heilmann. Dann habe der Makler den potenziellen Käufer möglicherweise vor einem Fehlkauf bewahrt. Auch die Beratung soll freiwillig sein. „Wer sich nicht beraten lässt und einen Fehlkauf tätigt, hat Pech gehabt“, sagte Heilmann. Er empfehle allerdings potenziellen Käufern, sich professionell beraten zu lassen.
„Wir brauchen eine konsequente Deckelung der Maklergebühren“
Der Senat hatte Heilmann damit beauftragt, zu prüfen, ob die Maklergebühren gesenkt werden können, um die beschlossene Erhöhung der Grunderwerbsteuer für die Käufer auszugleichen. Davon hält Heilmann wenig. „Nur fiskalisch zu argumentieren ist auf lange Sicht schlecht für die Verbraucher“, so der Senator. Er strebe eine ganzheitliche Reform des Maklerwesens an. „Änderungen sind grundsätzlich nötig.“
Der Maklerberuf solle sich zu einem echten Beraterberuf wandeln, so Heilmann. Das sieht Nußbaum genauso, allerdings nicht so, wie von Heilmann vorgeschlagen. „Für eine wirkliche Entlastung brauchen wir mehr als eine ortsübliche Taxe, die nur eine unverbindliche Preisempfehlung ist“, sagte Nußbaum.
„Wir brauchen eine konsequente Deckelung der Maklergebühren auf den Bundesdurchschnitt, von der nicht nach oben abgewichen werden kann.“ Eine Maklergebühr, deren Höhe sich nach dem Verhandlungsgeschick des Einzelnen richte, entspreche nicht der ursprünglichen Idee, die Käufer von Wohnungen zu entlasten. „Deshalb erwarte ich vom Justizsenator, dass er sich für eine solche gesetzliche Regelung starkmacht“, sagte Nußbaum.
Immobilienverband zeigt sich verhandlungsbereit
Der Ring Deutscher Makler (RDM) lehnt die Einführung der von Heilmann vorgeschlagenen Taxe ab. Nach Auffassung des Verbandes verstößt die Regelung gegen das Recht der freien Berufsausübung. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) zeigte sich dagegen verhandlungsbereit.
„Für die Einführung einer Maklertaxe gibt es keine wirkliche Notwendigkeit“, sagte Dirk Wohltorf, Vorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg. „Wird sie dennoch eingeführt, ist es wichtig, dass die Höhe der Taxe nachvollziehbar und wissenschaftlich ermittelt wird.“ Hierbei sei der IVD gerne beratend behilflich. Der Verband habe gerade eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben.
Berliner und Brandenburger sind beim Kauf schlechter gestellt
In Berlin zahlen Käufer sechs Prozent des Kaufpreises einer Immobilie an den Makler. Dazu kommen noch einmal 19 Prozent Mehrwertsteuer, sodass in Berlin eine Maklerprovision von 7,14 Prozent üblich ist. Für den Kauf einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro muss ein Interessent in Berlin immerhin 14.280 Euro an Maklerprovision zahlen, wenn er sich nicht anders mit dem Makler einigt.
Tatsächlich werden Berliner und Brandenburger Käufer dadurch schlechter gestellt als Käufer in anderen Bundesländern, da die fällige Provision allein von ihnen bezahlt wird. In anderen Bundesländern liegt sie darunter, oder Käufer und Verkäufer teilen sie sich.




