Der Immobilienverband Berlin-Brandenburg IVD sagt der Mietenpolitik des Berliner Senats den Kampf an. Durch die jüngst eingeführten „Zwangsmaßnahmen“, wie die Kappungsgrenzenverordnung und die Ausweitung von Milieuschutzgebieten würden Vermieter kriminalisiert und Investitionen in den Neubau und die Sanierung verhindert, kritisierte Dirk Wohltorf, Makler in Berlin und Vorstandsvorsitzender des IVD.
„Die tatsächlich am Markt erzielten Mieten rechtfertigen solche staatlichen Eingriffe in die Preisbildung nicht“, sagte Wohltorf bei der Vorstellung des aktuellen IVD-Marktmietspiegels am Mittwoch. Demnach hat sich das Mietenwachstum Anfang dieses Jahres erheblich verlangsamt: Während die Mieten zwischen den Jahren 2011 und 2012 noch um acht Prozent stiegen, legten die Mieten von 2012 auf 2013 nur noch um 2,4 Prozent zu.
Neuabschlussmieten deutlich über offiziellem Mietspiegel
Laut IVD-Studie liegt die Schwerpunktmiete – also der Mittelwert – 2013 in den einfachen Wohnlagen bei monatlich 6,87 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche netto kalt. Vor zwei Jahren, lag sie noch bei 6,20 Euro und damit rund 5,6 Prozent niedriger. In den besseren Vorzugswohnlagen erreicht die Neuvertragsmiete 2013 8,38 Euro je Quadratmeter und liegt damit 6,1 Prozent über den Werten von 2011 (7,50 Euro pro Quadratmeter). Auch wenn die neu abgeschlossenen Mieten zuletzt deutlich langsamer wuchsen, liegen die zum Stichtag 1. Mai 2013 ermittelten Neuabschlussmieten 38 Prozent über den Werten des offiziellen Mietspiegels, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Mai dieses Jahres veröffentlichte.
Der Berliner Mietspiegel 2013, der die ortsübliche Vergleichsmiete festlegt, weist als durchschnittliche Berliner Kaltmiete einen Quadratmeterpreis von 5,54 Euro pro Monat aus. „Damit setzt sich jeder Vermieter, der eine angemessene Marktmiete verlangt, bereits dem Verdacht der Mietpreisüberhöhung oder sogar des Mietwuchers aus“, kritisierte Wohltorf.
IVD sieht keine Rechtsgrundlage für Strafmaßnahmen
In einem Rundschreiben hatte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) die Bezirke erst im vergangenen Monat dazu aufgerufen, überhöhte Mieten beim Abschluss neuer Mietverträge mit Bußgeldern zu ahnden, wenn die Neumieten mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete des Mietspiegels liegen. In solchen Fällen ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Weil der Berliner Senat im Mai per Verordnung für das gesamte Stadtgebiet eine „angespannte Wohnungsmarktsituation“ festgestellt hatte, können die Bezirke unter Berufung auf Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes erstmals seit 13 Jahren wieder Fälle von Mietpreisüberhöhungen ahnden.
„Nach unserer Einschätzung fehlt für diese Kappungsgrenzenverordnung die Rechtsgrundlage“, sagte Wohltorf. Und Kaja Gille, Vorsitzende des IVD-Wertermittlerausschusses ergänzte: „Wir halten es daher für legitim, wenn Vermieter auch weiterhin die Marktmiete nehmen.“ Die Makler des Verbandes seien gehalten, die Eigentümer entsprechend aufzuklären.
Berlin, das werde mit dem jetzt veröffentlichen Marktmietspiegel belegt, verfüge über ein ausreichendes Wohnraumangebot zu günstigen Mieten. Nur in einigen nachgefragten Kiezen komme es zu Wohnungsknappheit. Berlin zeichne sich seit Jahren gegenüber Städten wie Hamburg, München und Frankfurt am Main durch ein unterdurchschnittliches Mietniveau aus, so Wohltorf.