Die Initiative „Energietisch“ setzt sich für die Gründung eines Stadtwerkes in Berlin ein. Der Senat will den Haushalt jedoch nicht weiter belasten und lehnt den geplanten Volksentscheid vehement ab.
Der Senat will sich am Dienstag endgültig festlegen und vier Gründe beschließen, warum der Rückkauf des Stromnetzes und die Gründung eines Stadtwerkes, wie es die Initiative „Energietisch“ fordert, falsch ist. Dies geht aus der zwischen SPD und CDU abgestimmten Beschlussvorlage für die Senatssitzung hervor, die der Berliner Morgenpost vorliegt.
Der Senat wolle „neue Belastungen“ für den Landeshaushalt vermeiden, heißt es darin. Außerdem weist die Landesregierung darauf hin, dass sich das landeseigene Unternehmen „Berliner Energie“ schon jetzt um eine Beteiligung an den Energienetzen – gemeint sind Gas und Strom – bewirbt, was bereits „eine Kreditaufnahme in erheblicher Größenordnung“ erfordern würde. Für das vom Senat geplante Stadtwerk habe man außerdem schon drei Millionen Euro vorsorglich im Haushalt eingeplant, heißt es.
Abstimmung am 3. November
Über den Volksentscheid – und damit über einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Rückkauf des Stromnetzes und zur Gründung eines Stadtwerks – sollen die Berliner am 3. November abstimmen. Der Senat lehnt diesen Volksentscheid aus vier Gründen ab. So würden mit dem geplanten Gesetz die „staatlichen Kontrollmöglichkeiten“ stark reduziert, alle Berliner dann aber für die Aktivitäten des Stadtwerks haften. Und dies in Milliardenhöhe. Das zweite Argument: „Auch Gewinne aus den Stadtwerken sind nicht garantiert.“ Deshalb, so der Senat, fehle für die vom „Energietisch“ versprochenen Sozialmaßnahmen und für neue, niedrige Stromtarife die finanzielle Grundlage.
Darüber hinaus betont die Landesregierung einen Punkt, der von den Initiatoren gern verschwiegen wird: „Das Stromnetz kann nicht per Gesetz einer kommunalen Einrichtung übergeben werden.“ Denn es gibt bundes- und europarechtliche Vorgaben für solche Kaufverfahren. Diese schreiben ein transparentes und ein „diskriminierungsfreies Vergabeverfahren“ vor. Das bedeutet, dass derjenige den Zuschlag bekommt, der das beste Angebot vorlegt – also nicht automatisch das Land Berlin.
Netzzugang muss „diskriminierungsfrei“ sein
Auch mit Blick auf die Einnahmen, die ein Stadtwerk erzielen könnte, gibt es klare Regeln: Die Netzentgelte – also die Preise – würden von der Bundesnetzagentur festlegt, betont der Senat. Das muss man wissen, wenn man mit möglichen Gewinnen beispielsweise schon einen geringeren Strompreis verspricht. Als viertes Argument gegen den Volksentscheid ist dem Senat wichtig, dass der „Energietisch“ zwar Ökostrom verspricht, aber verschweigt, dass auch der Netzzugang „diskriminierungsfrei“ sein muss. Also wird auch künftig Atom- oder Kohlestrom durch das Berliner Netz geleitet – egal, wer es besitzt.
Die Position des Senats wird in der Broschüre zum Volksentscheid veröffentlicht. Grüne, Linke und Piraten sehen das ganz anders und werben schon jetzt für die Annahme des Volksentscheids.
cri