Wenn die Berliner am 3. November 2013 über den Volksentscheid zur Zukunft der Berliner Energiepolitik abstimmen, wird über ein Gesetz entschieden, das gravierende Mängel aufweist.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des früheren Berliner Verfassungsgerichtspräsidenten Helge Sodan. Er verfasste sein Gutachten im Auftrag der Vereinigung der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg (UVB).
Den Gesetzentwurf hat die Initiative „Energietisch“ vorgelegt. Sie fordert darin, dass das Land Berlin das Stromnetz zurückkauft und ein landeseigenes Stadtwerk gründet.
Laut Gutachten verstößt aber vor allem die unbeschränkte Gewährträgerhaftung des Landes für die eine landeseigene Stromnetzgesellschaft gegen das Europäische Wettbewerbsrecht. Die Vorteile, die entstehen, wenn das Land Berlin die Haftung übernimmt, stellten eine unerlaubte Beihilfe dar. Wegen der niedrigeren Finanzierungskosten käme eine Berliner Netzgesellschaft gegenüber Mitbewerbern in eine „bessere Wettbewerbssituation“, sagte Sodan am Montag.
Risiken für das Land Berlin
UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte, selbst bei einem Erfolg des Volksentscheides stünde das Abgeordnetenhaus in der Pflicht, das Gesetz aufzuheben und durch ein mit EU-Recht konformes Gesetz zu ersetzen. „Der Senat muss das Verständnis dafür schärfen, was am 3. November tatsächlich zur Abstimmung steht“, sagte von Amsinck.
Gutachter Sodan wies darauf hin, dass auch ein erfolgreicher Volksentscheid keineswegs zu einer Übernahme des von Vattenfall gemanagten Stromnetzes durch das Land Berlin führen werde. Der Finanzsenator sei verpflichtet, ein Wettbewerbsverfahren zu organisieren, bei dem alle Interessenten die gleichen Chancen haben. „Man darf keine Kriterien wählen, die ein bestimmtes Unternehmen bevorzugen würden“, sagte Sodan. Er warnte auch vor Risiken für das Land Berlin. Jede wirtschaftliche Abweichung könne zu realen Belastungen für den Haushalt führen, so Sodan.
BM





