Rudi S.* glaubt inzwischen vermutlich tatsächlich an seine Unschuld. Am Dienstag verlas der 63 Jahre alte Schönheitschirurg unmittelbar vor der Urteilsverkündung noch einmal einen Beweisantrag, in dem er wieder mal andere bezichtigte, das Verfahren gegen ihn negativ beeinflusst zu haben. Das reichte vom Staatsanwalt bis hin zu Kollegen aus dem medizinischen Bereich.

Der Beweisantrag wurde vom Berliner Gericht abgelehnt und Rudi S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem wurde ihm verboten, in den nächsten vier Jahren als Chirurg, Sportmediziner oder Arzt im Rettungsdienst zu arbeiten.

Es war schon das dritte Moabiter Schwurgericht, das sich mit diesem Fall befassen musste. In dem Verfahren geht es um eine 49 Jahre alte Patientin, bei der Rudi S. im März 2006 eine Bauchstraffung durchführte. Sie kollabierte kurz am Ende der Operation. Die Richter warfen Rudi S. vor, dass er keinen Anästhesisten hinzu zog, die Patientin viel zu spät ins Sankt-Gertrauden-Krankenhaus bringen ließ und die Ärzte dort ungenügend informierte. Die Frau starb.

Rudi S. wollte einen Freispruch

Im März 2010 verurteilte eine Schwurgerichtskammer Rudi S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Rudi S. ging in Revision, er wollte einen Freispruch.

Auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. Sie forderte eine höhere Strafe. Der Bundesgerichtshof BGH) hob das Urteil auf.

Und es kam zu einem zweiten Prozess vor dem Berliner Landgericht, das Rudi S. im Dezember 2011 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilte, diesmal auch wegen versuchten Mordes durch Unterlassen.

Wieder folgte eine Revision, wieder die Aufhebung des Urteils durch den BGH, der für einen Mord durch Unterlassen nicht genügend Beweise sah. Erwiesen sei jedoch, so die Bundesrichter, dass eindeutig der angeklagte Arzt den Tod seiner Patientin verursacht hatte. Es ging also nur noch um das Strafmaß.

Rudi S. hat das wohl nicht so richtig verstanden. Er versuchte in dem aktuellen Prozess erneut, seine Unschuld zu beteuern und vor allem Ärzten des Sankt-Gertrauden-Krankenhauses die Schuld für den Tod der Frau zuzuschieben. Obwohl das zuvor von vier Gerichten eindeutig anders gesehen und den Krankenhausärzten ein verantwortungsvolles Handeln attestiert worden war.

Richter Peter Faust sagte bei der Urteilsbegründung, es sei für das Gericht von Interesse gewesen, den Charakter des Angeklagten kennenzulernen. Rudi S. habe kein Schuldbewusstsein gezeigt, sich „in maßloser, selbstgerechter Weise“ verteidigt, „garniert mit Angriffen auf andere Menschen und Vorwürfen gegen sie, Straftaten begangen zu haben“. Es handele sich bei dem Angeklagten offenkundig um einen „starrsinnigen Menschen“, der überzeugt sei von der „eigenen Unfehlbarkeit“.

Es ist davon auszugehen, dass Rudi S. erneut in Revision gehen wird. Diesmal jedoch mit äußerst geringen Chancen auf Erfolg. (*Name geändert)