Schönheitschirurg Rudi S.* hatte sich den Ausgang des Verfahrens vermutlich anders vorgestellt, als er im März 2010 von einer Moabiter Schwurgerichtskammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Es ging um eine 49 Jahre alte Patientin, bei der er eine Bauchstraffung durchgeführt hatte. Sie war kurz vor dem Ende der Operation kollabiert. Die Richter warfen dem Arzt vor, dass er bei dieser OP keinen Anästhesisten hinzu gezogen hatte, die Frau viel zu spät ins Sankt-Gertrauden-Krankenhaus bringen ließ und die Ärzte dort ungenügend informierte. Die Patientin starb 13 Tage später in dem Krankenhaus.

Beobachter sprachen damals von einen sehr milden Urteil. Rudi S. legte dennoch Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein; ebenso die Staatsanwaltschaft und der Ehemann des Opfers. Der BGH hob das Urteil tatsächlich auf und verwies das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer. Die sprach am Freitag das neue Urteil: diesmal wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Mordes durch Unterlassen. Folgerichtig war auch das Strafmaß höher. Rudi S. soll für siebeneinhalb Jahre in Haft.

"Um seinen Ruf als Arzt gefürchtet“

Im Gegensatz zum ersten Prozess wurde festgestellt, dass der 61-Jährige die Patientin trotz ihres lebensbedrohlichen Zustands offenbar ganz bewusst in seiner Praxis beließ, um seine eigenen Fehler nicht einzugestehen. Anfangs habe es sich vielleicht noch um Überforderung und Halsstarrigkeit gehandelt, sagte der Schwurgerichtsvorsitzende Ralf Fischer. Später habe sich der Arzt jedoch entschlossen, die Schuld für den Zustand der Patientin den Ärzten im Krankenhaus zuzuschieben. Das hatte der Chirurg in den Prozessen auch immer wieder versucht.

Dieses Tatmotiv lasse auch erklären, warum er fast sieben Stunden wartete und anschließend auch nur Krankentransporter und nicht – wie dringend nötig – eines Rettungswagen anforderte, sagte Richter Fischer. Dazu passe auch, dass der Chirurg die Ärzte im Krankenhaus nur ungenügend informierte, für weitere Auskünfte angeblich mit seinem Handy bereit stand, wenig später jedoch für dringende Nachfragen nicht mehr erreichbar war. Er habe „um seinen Ruf als Arzt gefürchtet“ und die Existenz seiner Praxis in Gefahr gesehen“, urteilte der Richter. „In dieser Situation stand für ihn nicht das Schicksal seiner Patientin im Vordergrund, sondern einzig seine eigene Situation.“

Rudi S. kann nun erneut in Revision gehen. Er muss auch noch nicht ins Gefängnis. Als Arzt, so entschied das Gericht, darf er jedoch ab sofort nicht mehr arbeiten. (*Name geändert)