Nach dem Tod einer 49-jährigen Patientin muss sich ein Berliner Schönheitschirurg seit Mittwoch zum dritten Mal vor einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts verantworten. Zwei frühere Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) kassiert.

Der 63 Jahre alte Mediziner war zuletzt im Dezember 2011 wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er habe die Patientin trotz ihres lebensbedrohlichen Zustands offenbar ganz bewusst in seiner Praxis belassen, um seine eigenen Fehler nicht einzugestehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der BGH entschied aber, dass kein Tötungsvorsatz vorliege. Der Arzt habe sich einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. In der Neuauflage des Prozesses geht es nur noch um das Strafmaß.

Patientin stirbt nach Bauchstraffung

Der Chirurg hatte im März 2006 in seiner Tagesklinik in Charlottenburg bei der Patientin eine Bauchstraffung durchgeführt. Sie war kurz vor dem Ende der Operation kollabiert. Für die Gerichte steht inzwischen fest, dass der Arzt bei dieser Operation keinen Anästhesisten hinzugezogen hatte, die Frau viel zu spät ins Sankt-Gertrauden-Krankenhaus bringen ließ und die Ärzte dort ungenügend informierte.

Bevor er das Krankenhaus verließ, sagte er, die Ärzte könnten ihn ja anrufen, falls es dringende Fragen gebe. Sie hatten dies dann mehrere Male versucht. Doch der Chirurg war nicht erreichbar. Er hatte sein Handy abgeschaltet. Die Patientin starb 13 Tage später, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Berliner Schönheitschirurg wurde Berufsverbot erteilt

Der Chirurg hatte am Mittwoch – wie schon bei den Prozessen zuvor – die Schuld an dem Tod der Frau bestritten. Seinen Erklärungen zufolge hätten angeblich mehrere Ärzte im Sankt-Gertrauden-Krankenhaus versagt, Behandlungen nicht protokolliert oder Fehler sogar vertuscht.

Dem Arzt wurde inzwischen ein Berufsverbot erteilt und die Approbation entzogen. Er erklärte, er habe inzwischen auch seine Behandlungsräume aufgegeben, sei ohne Tätigkeit und lebe auf Kosten seiner Ehefrau.

mim