Der Berliner Senat sieht keine Möglichkeit, wegen des steigenden Grundwassers in der Hauptstadt Geld aus dem Fluthilfefonds zu erhalten.
Zu den Voraussetzungen gehöre, dass „nur hochwasserbedingte Schäden, die während des Hochwassers im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 entstanden sind“, berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage der CDU. „In Berlin sind jedoch keine hochwasserbedingten Schäden gemeldet worden“, so Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) weiter. Das Grundwasser steige wegen der ungünstigen Lage des Urstromtals.
Teilweise reicht es in Berlin bis wenige Zentimeter unter das Bodenniveau. Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) hatte im Juli entsprechende Zahlungen gefordert.
An 77 öffentlichen Gebäuden und zahlreichen Privathäusern bestehen oder drohen Schäden durch das Grundwasser. Betroffen sind neben dem Konzerthaus unter anderem das Rote Rathaus, mehrere Senatsverwaltungen, Finanzämter, die Bezirksämter Reinickendorf und Mitte sowie das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und das Kulturhaus Palais Podewil.
Da der Wasserverbrauch in Berlin seit 20 Jahren rückläufig ist, stieg gleichzeitig der Grundwasserspiegel und beschädigte so viele Keller.
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