Ein wegen Körperverletzung angeklagter Schönheitschirurg hat zum Prozessauftakt am Montag vor einem Berliner Amtsgericht Kunstfehler bestritten. Dem Mediziner Manuel H. wird von der Berliner Staatsanwaltschaft vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Nach Schönheitsoperationen und unsachgemäßer Nachsorge sollen vier Patientinnen Schmerzen und bleibende Schäden erlitten haben. Betroffen sind vier Patientinnen, die Korrekturen an Brüsten, Bauch oder Nase vornehmen ließen. In einem Fall sei die Brust viel zu groß geraten. Entstanden sei eine asymmetrisch geformte Hängebrust.

Narben statt Nachsorge

In einem anderen Fall soll es nach einer Brustoperation und Bauchstraffung durch unzureichende Nachsorge zu Komplikationen mit den Narben gekommen sein. Eine Frau, die sich an der Nase operieren ließ, soll eine sichtbare Narbe und Nasenbluten erlitten haben. Außerdem soll der Arzt nach Operationen nicht erreichbar gewesen sein.

Der 46-jährige Mediziner erklärte vor Gericht, diese Patientin sei „vollständig und richtig“ über die Operation und zwei notwendig gewordene Nachoperationen aufgeklärt worden. Die Frau selbst habe sich für die größtmögliche Brustgröße entschieden.

Der Angeklagte wehrte sich gegen den Vorwurf, er habe eigenmächtig ein viel zu großes Implantat eingesetzt. Es sei ihm auch unverständlich, dass die Frau seinerzeit keine Einsprüche gegen die angeblich zu großen Brüste erhob.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Arzt über keine entsprechende Ausbildung in plastischer Chirurgie verfügte. Außerdem gilt er als einschlägig vorbestraft. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin war der Mediziner im Jahr 2007 in Regensburg in Bayern wegen eines ähnlichen Vorfalls zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Dabei soll es um eine misslungene Bauchstraffung gegangen sein.

Hinzu kommen 22.800 Euro Strafe für Umsatzsteuerhinterziehung im Jahr 2008. Ein Urteil des Amtsgerichts wird nicht vor September erwartet. Der Arzt bestreitet in allen Fällen jede Schuld.

Zu weiteren Vorwürfen will Manuel H. erst nach vollständiger Akteneinsicht aussagen. Die Staatsanwaltschaft hat vier Fälle in den Jahren 2005 bis 2009 angeklagt. Die Patientinnen werden an späteren Terminen angehört. Eine Betroffene verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld von mehr als 20.000 Euro.

dpa/mim