Wer in Berlin seinen Hauptwohnsitz hat und Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhält, kann bei den Bürgerämtern der Bezirke den Berlin-Pass beantragen.
Antragsteller müssen ihren Bescheid, den Personalausweis und ein Passfoto mitbringen.
Berlin-Pass kann zweimal verlängert werden
Der Berlin-Pass ist kostenlos, gilt genauso lange wie der Bewilligungsbescheid der jeweiligen Leistungsstelle und kann zweimal verlängert werden, bevor ein neues Dokument ausgestellt wird.
Asylanten können den Berlin-Pass auch bei der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber beantragen. Inhaber des Berlin-Passes erhalten gemäß dem Motto „Öffne dir die Stadt“ vergünstigten Eintritt zu Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit.
Ermäßigtes Schulessen und Museums-Vergünstigungen für Kinder
Dazu gehören unter anderem die Berliner Bäderbetriebe, Bibliotheken und Volkshochschulen, Zoo und Tierpark sowie zahlreiche Museen. Kinder zahlen mit dem Berlin-Pass nur einen Euro für ihr Schulessen.
Außerdem berechtigt der Berlin-Pass zum Erwerb des „Berlin-Tickets“ für den öffentlichen Nahverkehr. Das Ticket ist nur in Kombination mit einem Berlin-Pass gültig.
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