Der Fall des an einer tödlichen Dosis Morphium gestorbenen acht Monate alten Jungen hat eine dramatische Wendung genommen. Seit Freitag ist der Lebensgefährte der Mutter des Kindes wieder auf freiem Fuß. Aufgrund neuer Erkenntnisse besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 23-Jährigen. Möglicherweise handle es sich nicht um ein Verbrechen, sondern um einen tragischen Unglücksfall.

Nachdem die Polizei zunächst davon ausgegangen war, dass der 23-Jährige dem Jungen das Gift verabreicht hatte, entlasten die neuen Ermittlungsergebnisse den jungen Mann ganz erheblich. Demnach könnte das Morphiumpflaster, das bei der Obduktion in der Speiseröhre des Kindes gefunden worden war, von der Vormieterin der Wohnung stammen.

Bei der Frau handelt es sich laut Polizei um eine Schmerzpatientin. Die Wohnung an der Spandauer Weverstraße sei den Nachmietern unrenoviert übergeben worden. Es sei daher nicht auszuschließen, dass das Pflaster versehentlich zurückgelassen worden sei. Der Junge könnte das Pflaster später gefunden und es sich in den Mund gesteckt haben. Nach Polizeiangaben war das Pflaster „eher unscheinbar“.

Pflaster möglicherweise vergessen

Gegenüber der Polizei habe die Vormieterin selbst eingeräumt, das Pflaster möglicherweise vergessen zu haben, sagte Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft am Freitag. „Es gibt keine andere Erklärung für die Herkunft des Pflasters.“ Bei dieser Sachlage sei der dringende Tatverdacht gegen den 23-Jährigen nicht aufrechtzuerhalten gewesen.

Der 23-Jährige hat sich nach Angaben von Steltner bis jetzt nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auch zu den neuen, entlastenden Ermittlungsergebnissen soll er geschwiegen haben. Seit einer Woche saß er in Untersuchungshaft.

Kind starb vor zwei Wochen

Es ist nicht die erste Wendung, die der Fall genommen hat. Der kleine Junge war bereits vor zwei Wochen gestorben. Der Lebenspartner der Mutter hatte selbst die Feuerwehr gerufen, als das Kleinkind keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Die Mutter des Kindes war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Jungen feststellen.

Für ein Verbrechen lagen zunächst keinerlei Anzeichen vor. So ließen auch die ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei, die in einem solchen Fall routinemäßig eingeleitet werden sowie eine Untersuchung des Leichnams in der Wohnung keine Rückschlüsse auf ein Fremdverschulden zu.

Erst eine knappe Woche später ergab die Obduktion des Jungen dann den Verdacht, dass er getötet worden sein könnte. Recht frei von Zweifeln vermeldete die Polizei am nächsten Tag, dass die Obduktion zu der traurigen Erkenntnis geführt habe, dass der Junge aufgrund einer „Medikamentengabe“ gestorben sei. Der 23-Jährige wurde am Bahnhof Spandau festgenommen. Ein Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl wegen Totschlags. Eine weitere Woche später ist nun von „Medikamentengabe“ nicht mehr die Rede. Die Ermittlungen dauern an.