Angesichts neuer Kritik in der V-Mann-Affäre hat die Berliner Polizeichefin Margarete Koppers beteuert, dass es zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Behörde eine Vereinbarung zur Geheimhaltung gegeben hat. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte sich am Dienstagabend anders geäußert. Die amtierende Polizeipräsidentin Koppers teilte am Mittwoch angesichts der Ungereimtheiten mit: „Es wurde vereinbart, dass weder von Seiten des GBA (Generalbundesanwalt) noch von Berliner Seite Informationen herausgegeben werden.“
Es sollte zunächst unter anderem geprüft werden, ob die Berliner Akten über den V-Mann Informationen enthielten, die für das NSU-Verfahren relevant und möglicherweise weitere Ermittlungen notwendig seien.
„Der Vorschlag Berlins, von Seiten hiesiger VP-Führer Kontakt zur VP aufnehmen zu lassen, um diese zu befragen, ob sie mit einer vollständigen Offenlegung der Erkenntnisse einverstanden sei, wurde diskutiert und im Ergebnis von Seiten des GBA abgelehnt“, teilte Koppers mit. Sie betonte auch, die Berliner Polizei sei bereit gewesen, der Bundesanwaltschaft komplette Einsicht in die Einsatzakte zu gewähren.
Frank Henkel in Erklärungsnot
Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft Frank Henkels Darstellung widersprochen, sie selbst habe wegen der laufenden Ermittlungen gegen den V-Mann Thomas S. um Zurückhaltung der Akten gebeten.
Der Senator wiederum konterte das Dementi der Bundesanwälte: Die Berliner Polizeiführung habe „glaubhaft dargelegt“, dass es eine Vereinbarung zur Geheimhaltung mit den Bundesanwälten gebe. Bei all dem Hin und Her ist zur Zeit nur eines klar: Die Sache ist für den Senator, der auch CDU-Landeschef in der Hauptstadt ist, längst nicht ausgestanden.
Berliner Staatsschutz hatte Zweifel bei V-Mann-Anwerbung
Beim Berliner Landeskriminalamt hat es offenbar bei der Anwerbung des NSU-Helfers Thomas S. im Jahr 2000 als V-Mann erhebliche Vorbehalte gegeben.
Dies geht nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa aus der Akte beim Berliner Landeskriminalamt (LKA) hervor. Dennoch arbeitete der V-Mann rund zehn Jahre als Informant.
Als Gründe werden demnach rechtliche Zweifel bei einer Zusammenarbeit genannt, wie ein V-Mann-Führer, der damals auch für die Anwerbung von Thomas S. zuständig war, vermerkte. 2002 lieferte er den Beamten einen Hinweis zu der untergetauchten NSU-Terrorgruppe.
Unterdessen kündigte die SPD-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags an, die beiden V-Mann-Führer von Thomas S. als Zeugen laden zu wollen. Die Staatsschützer sollen darüber Auskunft geben, was damals mit den Hinweisen des V-Mannes in Berlin geschehen ist.