Im Streit um die Akten über einen V-Mann bleibt Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) bei seiner Darstellung. Im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses am Mittwoch wies er Vertuschungsvorwürfe in der NSU-Affäre erneut „entschieden“ zurück. Die Polizeiführung habe ihm „glaubhaft dargestellt“, dass der Generalbundesanwalt die hauptstädtischen Sicherheitsbehörden gebeten habe, die Informationen über den V-Mann solange zurückzuhalten, bis dessen mögliche Gefährdung geprüft sei, sagte Henkel am Mittwoch im
Weder er noch Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers hätten jedoch behauptet, dass es „zum Zeitpunkt und zur Form“ der Übermittlung Absprachen mit der Bundesanwaltschaft gegeben habe, sagte Henkel zu einer entsprechenden Stellungnahme der Bundesermittler. Es habe in diesem Zusammenhang von seiner Seite auch „keine Schuldzuweisung“ an die Bundesanwaltschaft gegeben, betonte der Senator. Die Behörde habe so handeln müssen, wie sie es getan habe. Er sei deshalb „irritiert über die Deutung“ seiner Erklärung und das dahinterstehende Motiv.
Friedrich nimmt Henkel in Schutz
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat Henkel wegen der V-Mann-Affäre den Rücken gestärkt. „Er wollte nie irgendwo etwas verheimlichen“, sagte Friedrich am Mittwoch bei der Inbetriebnahme der neuen Neonazi-Datei in Berlin mit Blick auf Henkel. Hintergrund der Informationslücken in Berlin sei wohl eher eine unglückliche Kommunikation gewesen. Friedrich betonte zugleich, er kenne die Einzelheiten in dem Fall nicht und könne sich deshalb nicht näher dazu äußern.
Henkel hatte am Dienstag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit dieser angeblichen Vereinbarung begründet, warum er die Informationen über den V-Mann Thomas S. nicht an den Bundestags-Untersuchungsausschuss weiterleitete. Die Bundesanwaltschaft widersprach dieser Darstellung allerdings. „Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags“ seien nicht getroffen worden, erklärte ein Sprecher der Karlsruher Ermittlungsbehörde gegenüber verschiedenen Medien.
Henkel verwies auf eine Erklärung der Bundesanwaltschaft vom 13. September gegenüber den Medien. Darin hätten die Karlsruher Ermittler dargelegt, dass sie den Ermittlungsbeauftragten des NSU-Untersuchungsausschusses am 24. Juli über den V-Mann informiert hätten – nachdem die aufgrund der Berliner Mitteilung vom März erforderlichen Abklärungen zu dessen Gefährdung vorgenommen worden seien.
Im ZDF-Morgenmagazin sagte Henkel, er habe in der Sache keineswegs gelogen. Der CDU-Politiker betonte zugleich, er habe beim Umgang mit dem V-Mann Thomas S. formal alles richtig gemacht. Allerdings hätte er eine Form finden müssen, die Mitglieder des Ausschusses dennoch von dem Vorgang in Kenntnis zu setzen. „Ich hätte sagen können, da gibt es etwas, aber ich kann Euch nicht sagen, was.“ Auf die Frage, ob er wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe an Rücktritt denke, sagte der Innensenator: „Es geht doch gar nicht um mich persönlich.“ Es gehe vielmehr darum, „Licht ins Dunkel“ der Angelegenheit zu bringen.
Der V-Mann Thomas S. – Mitbeschuldigter in dem Verfahren um die Mordserie der Neonazis – soll der Berliner Polizei bereits 2002 Hinweise auf den Verbleib der Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) gegeben haben.