In einem ausgesprochen emotionalen Prozess hat eine Berliner Altenpflegerin nach jahrelangem Rechtsstreit bis zum Europäischen Gerichtshof einen Vergleich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes geschlossen.

Brigitte Heinisch erhalte 90.000 Euro von Vivantes und eine ordentliche Kündigung, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Damit ist der Streit, der bundesweit Schlagzeilen machte, beendet. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber angezeigt und war danach fristlos gekündigt worden.

In den Jahren 2003 und 2004 hatte Heinisch Missstände in dem Pflegeheim angeprangert, in dem sie arbeitete: Es gebe zu wenig Personal. Die Altenpfleger seien nicht in der Lage, die Bewohner ausreichend zu versorgen.

Sie war teilweise arbeitsunfähig - nach einer ärztlichen Bescheinigung als Folge von Überlastung. Nach einem Kontrollbesuch in dem Altenpflegeheim stellte der Medizinische Dienst der Krankenkassen Mängel fest, auch unzureichende Personalausstattung.

Heinischs Beschwerden fanden bei ihrem Arbeitgeber, dem landeseigenen Berliner Klinikkonzern Vivantes, kein Gehör. Darum stellte sie über ihren Anwalt Benedikt Hopmann Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft - wegen besonders schweren Betrugs. Das Vivantes-Heim leiste wissentlich nicht die in der Werbung versprochene hochwertige Pflege und gefährde seine Patienten.

Vivantes kündigte ihr Ende März 2005 zunächst krankheitsbedingt. Gegen die Kündigung nahm Heinisch öffentlich Stellung. Daraufhin wurde ihr ein zweites Mal gekündigt, diesmal fristlos. Das Berliner Arbeitsgericht hielt diese Kündigung für unrechtmäßig, höhere Instanzen bestätigten sie jedoch. Eine Verfassungsbeschwerde wurde 2007 abgelehnt. Daraufhin zog Anwalt Hopmann vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dort bekam Heinisch im Juli 2011 in einem aufsehenerregenden Urteil Recht.

Die Richter sahen eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprachen ihr eine Entschädigung von 15.000 Euro zu. Die Summe musste die Bundesrepublik Deutschland zahlen, da vor dem EGMR nur ein Staat verklagt werden kann.

Das Urteil zog weite Kreise. Es stärkte den Schutz von Arbeitnehmern, die im öffentlichen Interesse Missstände bei ihrem Arbeitgeber anzeigen (sog. "Whistleblower", Anm. d. Red.).

Nach dem Straßburger Urteil suchte Vivantes eine außergerichtliche Einigung und bot Heinisch 70.000 Euro an. Sie ging auf dieses Angebot nicht ein.

Im Oktober 2011 leiteten ihre Anwälte ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin ein. Er fordert unter anderem einen Ausgleich für entgangenes Gehalt seit der Kündigung und eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Am Donnerstag einigten sich Heinisch und Vivantes auf eine Summe von 90.000 Euro und eine ordentliche Kündigung.

dapd/dpa/mim