Nach der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums hat das Umweltbundesamt (UBA) sein Gutachten zum Fluglärm am neuen Hauptstadtflughafen nun doch veröffentlicht. Das Dokument (74 MB) kann seit Mittwoch von der Internetseite der Dessauer Behörde heruntergeladen werden. Peter Ramsauers (CSU) Ministerium hatte zuvor eine frühere Vorstellung des Gutachtens verhindert.
Die „lärmfachliche Bewertung“ des UBA sollte am Dienstag in einer Pressekonferenz in Berlin präsentiert werden. Diese Vorstellung war am Montagabend kurzfristig abgesagt worden. Darum hatte Staatssekretär Klaus-Dieter Scheurle(CSU) laut eigener Aussage den UBA-Präsidenten Jochen Flasbarth in einem Telefonat gebeten, da es „kein guter Stil sei“, wenn eine am Verfahren zur Festlegung der An- und Abflugwege beteiligte Behörde ihre Bewertung vorab veröffentliche. Scheurle sagte, dass er es nicht gutheiße, wenn eine Behörde versuche, „Öffentlichkeit zu erhaschen“. Eine Pressekonferenz einzuberufen sei keine gute Idee gewesen.
Dagegen wehrt sich das Umweltbundesamt. „Eine Pressekonferenz hätte sich angeboten, um das komplexe Gutachten zu erläutern“, sagte UBA-Sprecher Haufe.
Doch nicht nur mit der vorgesehenen Art der Präsentation, auch mit den im Gutachten enthaltenen Forderungen stößt das Umweltbundesamt beim Verkehrsministerium auf wenig Verständnis.
Wie Morgenpost Online bereits berichtete, fordert das UBA in seinem Gutachten Nachbesserungen beim Schutz vor Fluglärm. Die Flugroutenvorschläge der Deutschen Flugsicherung (DFS) würden der komplexen Besiedelungsstruktur in der Umgebung des Flughafens nur unzureichend gerecht, heißt es in dem Gutachten. Laut den Vorschlägen des UBA soll im Südosten Berlins der Müggelsee umflogen werden, tagsüber ein Flugverbot über dem Wannsee gelten und ein generelles Nachtflugverbot bestehen. Das UBA schlägt in seiner Bewertung alternativ eine Route über die Gosener Wiesen vor.
Auch Nachflugverbot unwahrscheinlich
Staatssekretär Scheurle geht jedoch davon aus, dass es bei der umstrittenen Flugroute über den Müggelsee bleibt. „Das Dilemma ist einfach da. Es ist schlimm, dass es da ist, und es belastet mich auch“, sagte er. Aber ohne Flüge über den Müggelsee sei es nicht möglich, die beiden Start- und Landebahnen unabhängig voneinander zu betreiben. Doch das sei eine Vorgabe aus dem Planfeststellungsbeschluss. Ohne diesen Parallelbetrieb könne Air Berlin nicht wie geplant sein Drehkreuz aufbauen. Außerdem seien Erkner und Zeuthen durch Start- und Landeanflüge über den Gosener Wiesen doppelt belastet.
Auch ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr hält Scheurle für nicht umsetzbar. Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts sind Starts und Landungen zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr erlaubt. „Das ist rechtlich geprüft und genehmigt“, sagt Scheurle, „dahinter gehen wir nicht mehr zurück.“ Und über den Wannsee würde sowieso nur in „Ausnahmesituationen“ geflogen, wenn etwa der Funkkontakt abgebrochen sei, so Scheurle.
Das UBA empfiehlt, die Flugrouten ein Jahr zu testen und wenn nötig zu ändern. Die Argumente des Gutachtens müssen nach Darstellung von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nun in einer Gesamtbewertung abgewogen werden. Wichtig sei, dass die vorgeschlagenen Routen „nicht grundsätzlich infrage gestellt werden“.




