Der Prozess gegen einen 61-jährigen Chirurgen wird seit Dienstag vor dem Berliner Landgericht neu aufgerollt. Nach einer Schönheitsoperation war eine 49-jährige Patientin im April 2006 gestorben. Der Mediziner erhielt im März 2010 viereinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchten Totschlags. Die Berliner Richter verhängten ein vierjähriges Berufsverbot.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aufgehoben. Das Berufsverbot wurde bestätigt. Auch die Körperverletzung mit tödlichen Folgen sahen die Bundesrichter als erwiesen an. In der Neuauflage muss insbesondere geprüft werden, ob der Arzt mit Tötungsvorsatz handelte. Auch im zweiten Prozess wies der Mediziner die Schuld von sich. Seiner Version nach seien Krankenhausärzte für den Tod der Frau verantwortlich.

Die Patientin wurde am 30. März 2006 in der Praxis des Angeklagten am Bauch operiert. Trotz des schweren Eingriffs hatte der Mediziner nach der Entscheidung der Bundesrichter keinen Narkosearzt hinzugezogen. Nach einem Herzstillstand und Wiederbelebung habe der Arzt es außerdem versäumt, die Patientin sofort auf die Intensivstation eines Krankenhauses zu verlegen. In dem Fall hätte die Frau „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt“, argumentierten die Bundesrichter.

Nach dem Urteil des BGH waren durch die Versäumnisse des Angeklagten in seiner Praxis so schwere Hirnschäden aufgetreten, dass die Frau nicht mehr zu retten war. Die Krankenhausärzte treffe keine Verantwortung. Im Wiederholungsprozess müssen die Berliner Richter prüfen, ob der Angeklagte den Tod der Frau in Kauf nahm, um seinen Fehler zu vertuschen.

Das Schwurgericht hat weitere drei Termine bis zum 16. Dezember anberaumt.

dpa/tj