Einen Tag nach der Unterzeichnung des rot-schwarzen Koalitionsvertrages sind die Parlamentarier des Berliner Abgeordnetenhauses am Donnerstagmittag zusammengekommen, um einen neuen Regierenden Bürgermeister zu wählen. Einziger Kandidat war Amtsinhaber Klaus Wowereit (SPD). Der regiert in der Hauptstadt bereits seit 2001.
Und er wird weiter regieren. Klaus Wowereit (SPD) ist als Regierungschef im Amt bestätigt worden. Der 58-Jährige erhielt bei seiner Wahl am Donnerstag im Abgeordnetenhaus 84 von 148 abgegebenen Stimmen, wie Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) mitteilte. Die rot-schwarze Koalition, die Wowereit künftig anführen wird, verfügt über 86 der 149 Sitze im Landesparlament. 63 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab eine Enthaltung.
Damit ist Wowereit im Landesparlament insgesamt zum vierten Mal zum Regierenden Bürgermeister gewählt worden. 2006 hatte er auch wegen der knappen Mehrheit der bisherigen rot-roten Koalition erst im zweiten Wahlgang die Wiederwahl geschafft, und zwar nur mit 75 der 149 Stimmen. Dem künftigen schwarz-roten Senat werden neben Wowereit je vier Senatoren von SPD und CDU angehören. Sie sollen am kommenden Montag vorgestellt werden. Für das Innenressort ist CDU-Landeschef Frank Henkel im Gespräch.
Resolution gegen rechten Terror
Zuvor haben die Mitglieder des Abgeordnetenhauses geschlossen eine Resolution gegen rechten Terror verabschiedet. Der fraktionsübergreifende Antrag war von Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) noch vor Eintritt in die Tagesordnung verlesen worden. Zwischenzeitlich erhoben sich die Parlamentarier, der Senat von Berlin und Gäste der Sitzung zu einer Schweigeminute.
Wieland hatte zunächst die Namen der zehn Opfer der Zwickauer Terrorzelle verlesen, darunter den der jungen Polizistin Michèle Kiesewetter. Insgesamt seien seit 1990 138 Menschen durch rechte und rassistische Gewalt ums Leben gekommen. Allein zehn in Berlin, hieß es in der Resolution weiter. Das Hohe Haus sprach sein tiefes Mitgefühl aus.
Zugleich wird in dem Papier deutliche Kritik an den mit der Überwachung und Aufklärung befassten Behörden geübt. Wörtlich heißt es: „Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen der Thüringer Untergrundgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund' haben viele Fragen zur Arbeit des Verfassungsschutzes und der Strafverfolgungsbehörden aufgeworfen.“ Die Parlamentarier seien von „tiefer Sorge“ erfüllt, dass die Ermittlungen in der rechtsextremistischen Szene über einen derart langen Zeitraum erfolglos geblieben seien. Um die Ursachen des Versagens festzustellen, müsse nun die Arbeit des Verfassungsschutzes und der Behörden auf den Prüfstand gestellt werden. Rasch müssten für die Arbeit der Sicherheitsbehörden Konsequenzen gezogen werden.
Angriff auf die freiheitliche demokratische Gesellschaft
Rechtsextremistische Gewalttaten seien „ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Gesellschaft“ und dürften nicht verharmlost werden, heißt es weiter. Ihnen müsse mit gebotener Entschlossenheit bereits im Keim entgegen getreten werden. Es seien alle Anstrengungen zu unternehmen, diese Ziele durch Aufklärung unter anderem bereits in der Grundschule zu erreichen.
Der einstimmig gefasste Entschluss fordert den Senat abschließend auf, sich an der Prüfung eines NPD-Verbotes durch den Bund und andere Bundesländer zu beteiligen, wenn sich aus den Ermittlungsergebnissen zur Terrorzelle Konsequenzen dafür ergeben.