In einem Verfahren um möglichen Ärztepfusch ist es erst gar nicht zum Prozess vor dem Berliner Landgericht gekommen. Denn alle Beteiligten einigten sich hinter verschlossenen Türen.

Das Strafverfahren gegen einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung ist am Dienstag vom Berliner Landgericht gegen Zahlung einer Geldauflage von 18.000 Euro eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem heute 62 Jahre alten Chirurgen Fehler bei Operationen im April und Mai 2005 vorgeworfen. Ein 64-Jähriger starb nach der dritten Operation an einem Herzstillstand. 15.000 Euro soll die Witwe des Gestorbenen erhalten, 3000 Euro geht an die Berliner Justizkasse.

Im Vorfeld hatte es geheißen, nach einer Fehldiagnose soll der Arzt den Mann zunächst an der Bauchspeicheldrüse operiert und innerlich verletzt haben. Bei der nächsten Operation soll der Mediziner eine Nierenverletzung übersehen haben, die zu einem Herz-Kreislaufversagen geführt habe. Bei der letzten OP unter Mitwirkung eines Kollegen wurde die Verletzung laut Ermittlungen entdeckt. Eine Niere wurde entfernt.

Nach Rechtsgesprächen hinter verschlossenen Türen hatten sich die Prozessbeteiligten vor der geplanten Prozesseröffnung auf die Einstellung des Verfahrens geeinigt. Der Anwalt der Witwe sprach von einer juristisch vertretbaren Entscheidung. Die Angehörigen wissen jedoch damit nicht, ob der Mediziner für den Tod des 64-Jährigen verantwortlich ist oder andere Ursachen vorlagen. Nach Angaben des Nebenklägers gebe es zahlreiche Gutachten, die sich zum Teil widersprechen. In dieser Situation habe sich die Familie zu der Vereinbarung entschlossen, sagte der Nebenklagevertreter am Rande des Prozesses.