Berlins Polizisten müssen aller Voraussicht nach ab dem kommenden Jahr Namens- oder Nummernschilder tragen. Das sehe der am Freitag verkündete Spruch der Einigungsstelle vor, sagte die Vorsitzende des Hauptpersonalrats (HPR) des Landes Berlin, Benita Hanke. Die Maßnahme solle zum 1. Januar 2011 per Dienstanweisung in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2015 laufen. Mit dieser Regelung ist Berlin bundesweit Vorreiter.

Polizeiführung und Senat befürworteten eine Einführung, Polizeigewerkschaften, Hauptpersonalrat und die Landes-CDU waren dagegen. Den Ausschlag für die Entscheidung gab der Arbeitsrichter, der dem Gremium vorstand, das paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. Der Richterspruch entspricht seinem Mitte November vorgestellten Kompromissvorschlag, den Hauptpersonalrat und Gewerkschaften abgelehnt hatten.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte, er halte die Entscheidung für einen „vernünftigen Kompromiss“, der zur Beruhigung beitrage und Ängste nehmen könne. Die Befürchtung, dass Beamte durch die Kennzeichnung Repressalien ausgesetzt werden könnten, halte er für eine „ideologische Schutzbehauptung“. Er sehe die Maßnahme vielmehr als Zeichen von Bürgerfreundlichkeit. Zudem gehe er davon aus, dass die Einführung per Dienstanweisung ausreichend sei. Wer die Regelung per Gesetz einführen wolle, müsse vor Gericht ziehen.

Die HPR-Vorsitzende Hanke sagte, sie sei „nicht glücklich“ mit der Entscheidung. Der Berliner Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, sagte: „Der Senat zwingt uns zu Gegenmaßnahmen.“ Man werde die Entscheidung rechtlich prüfen und vor das Verwaltungsgericht oder das Landesverfassunsgericht ziehen. Polizisten und ihre Angehörigen seien gefährdet, wenn etwa Kriminelle sie identifizieren könnten. „Wowereit ist persönlich verantwortlich, wenn etwas passiert.“

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte sich kurz vor der Entscheidung am Freitag dafür ausgesprochen, Polizisten zum Tragen von Namens- oder Nummernschildern zu verpflichten. Er glaube nicht, dass ein Polizeibeamter sich fürchten müsse, nur weil er zu identifizieren sei, sagte er. Es sei sinnvoll, dass der Bürger wisse, mit wem er es zu tun habe.

Die anderen Bundesländer lehnen die individuelle Kennzeichnung der Beamten ab. Nach Bekanntwerden von Übergriffen von Polizisten wie etwa bei der Demonstration Freiheit statt Angst im vergangenen Jahr oder nach dem Polizeieinsatz gegen „Stuttgart 21“-Gegner mit zahlreichen Verletzten waren jedoch immer wieder Forderungen laut geworden, Beamte bei Einsätzen identifizierbar zu machen.

dapd/dpa/sei