Berlin will Mieterhöhungen stärker begrenzen und bringt einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat. Das Land will damit erreichen, dass Vermieter die Miete nicht wie bisher um bis zu 20 Prozent in drei Jahren erhöhen dürfen, sondern in vier Jahren um höchstens 15 Prozent.
Modernisierungskosten sollen höchstens noch zu 9 statt wie bisher zu 11 Prozent auf die Mieter abgewälzt werden dürfen. Damit will der Senat für mehr Akzeptanz von energetischen Sanierungen sorgen.
Mit dem Mietvertrag sollen Mieter zugleich den Energieausweis des Gebäudes ausgehändigt bekommen, um Heizkosten besser einschätzen zu können.
Überzogene Mieten bei Neuverträgen in begehrten Lagen von Großstädten sollen mit Bußgeld belegt werden. Die Preise für Neuvermietungen sollen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 Prozent übersteigen dürfen, wenn am Ort ein geringes Wohnungsangebot herrscht.
Mit der Initiative sollen die notwendigen Änderungen in den Bundesgesetzen und -verordnungen herbeigeführt werden. Der Senat kündigte am Dienstag an, Anträge dazu von November an in die Länderkammer einzubringen.
Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) sagte am Dienstag, ihr Ziel sei ein fairer Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter, ein soziales Mietrecht und eine größere Akzeptanz für Sanierungen zur Energieeinsparung. Nach Junge-Reyers Angaben halten sich die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften teilweise an die angestrebten bundesweiten Regelungen. So folgten sie bei Neuvermietungen dem Mietspiegel. Der Senat dränge außerdem darauf, dass sich die Landesunternehmen bei Erhöhungen in laufenden Verträgen zurückhalten. „Viele Gesellschaften sind bereit und auch in der Lage, nicht von allen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.“ Ob der Senat mit seinem Vorstoß Erfolg hat, ist fraglich.
BMO/ap/dpa




