Kraftfahrzeuge

Vor allem Autos sind traditionell Zielscheibe der Mai-Randalierer. Das Problem: Bei Vandalismus greift grundsätzlich nur die Vollkaskoversicherung. Wer lediglich eine Teilkaskopolice hat, der bleibt auf seinen Kosten sitzen. Einzige Ausnahme: Die Teilkasko greift, wenn Brand oder Explosion Ursache für den Schaden ist. Übernommen werden dann nicht nur Feuer- sondern auch Rußschäden.

Generell nicht eintrittspflichtig ist die Versicherung, wenn sogenannte Innere Unruhe vorliegt. Doch solche Bedenken müssten Versicherte nicht haben, sagt Wolfgang Beringer, von der HUK Coburg: „Bei den Kreuzberger-Nächten berufen wir uns nicht auf Innere Unruhe.“ Auch eine Quotelung wegen grober Fahrlässigkeit kommt nicht in Betracht, wenn ein Versicherter sein Auto an einer Straße hat stehen lassen, die als Demonstrationsweg bekannt war: „Den Ausschlussgrund der groben Fahrlässigkeit wenden wir nur in eng umrissenen Fallkonstellationen an – nicht bei Vandalismus“, sagt der Kasko-Experte.

Personen

Wird eine unbeteiligte Person bei den Krawallen verletzt, steht sie meist vor dem Problem, dass sie keinen Täter benennen kann. Eine spezielle Versicherung gibt es daher nicht. Anlaufstelle kann der Verein Weißer Ring sein. Seine ehrenamtlichen Mitarbeiter betreuen, beraten und geben Hinweise auf staatliche Leistungsträger. „Und wenn jemand in finanzielle Not gerät, weil er Opfer einer vorsätzlich begangenen Straftat wurde, dann springen wir auch finanzielle ein“, sagt Walter Schwab, Referatsleiter Opferhilfe und Strafrecht beim Weißen Ring.

Gebäudeeigentum

Ob Graffiti oder beschädigte Türen und Fenster, ob Privat- oder Geschäftshaus: richtiger Ansprechpartner für den Eigentümer ist sein Gebäudeversicherer. Aber Achtung: Die reinen Basistarife der Versicherer schützen bei diesen Gefahren nicht. Hier müssen Zusatzvereinbarungen abgeschlossen werden. „Das bieten etwa 60 Prozent der Versicherungen an“, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Eines müssen Kunden außerdem beachten: Um Fenster versichert zu wissen, müssen sie zusätzlich eine Glaspolice vorweisen. „Für eine extra Glasversicherung muss man mit einem durchschnittlichen Aufpreis von 20 bis 25 Prozent rechnen“, sagt Daniel Dodt von Toptarif.

Mieträume

Mieter haben keine eigene Wohngebäudeversicherung, sie zahlen lediglich die ihres Hausherrn über die Nebenkosten mit. Wer aber – am Morgen des 2. Mai oder wann immer – verschandelnde Schmierereien oder Schäden am Mietshaus entdecken, der muss den Vermieter informieren. Wenn der Mietwert dadurch sinkt, hat er Anspruch auf Beseitigung. Sonst kann er Miete mindern.

An die eigene Hausratversicherung müssen sich Mieter halten, wenn es zu Schäden in der Wohnung kommt. Die meisten Policen decken Vandalismus ab. Gute Chancen für Berliner Mieter, Schäden ersetzt zu bekommen.