Nach der Sitzblockade von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) am 1. Mai sieht die Staatsanwaltschaft zwar den Anfangsverdacht einer Straftat, will das Verfahren aber wegen geringer Schuld einstellen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Gründe seien die kurze Dauer der Blockade und dass die Blockierer sich freiwillig entfernt hätten. Die Sitzblockade sei strafrechtlich nicht als Nötigung einzustufen, sondern nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes nur als grobe Störung eines genehmigten Aufzuges.
Thierse hatte zusammen mit einigen anderen Demonstranten einen Demonstrationszug von 600 Neonazis eine knappe Viertelstunde aufgehalten. Auf die darauf laut gewordene Kritik an seinem Verhalten rechtfertigte er sich mit einer Mitteilung, die er über seine Internetseite verbreitete : "Unser Protest war friedlich, fröhlich und gewaltfrei. Nachdem die Polizei mehrfach dazu aufgefordert hatte und ein Einsatzleiter der Polizei mich im persönlichen Gespräch bat, die Sitzblockade aufzuheben, verließ ich mit seiner Hilfe widerstandslos die Fahrbahn. Denn unser Protest richtete sich nicht gegen die Polizei, sondern gegen die Nazis. Die Beamten erfüllen ihre polizeiliche Pflicht und wir Demonstranten tun unsere staatsbürgerliche Pflicht.“
dpa/sei





