08.01.13

Soziales Netzwerk

Abmahnung wegen Miniaturbild auf der Facebook-Pinnwand

Wer Links auf Facebook teilt, geht offenbar ein Risiko ein. Einem Bericht zufolge hat eine Berliner Kanzlei jetzt einen Nutzer abgemahnt.

Foto: ZB

Wer bei Facebook Links oder Fotos postet, sollte das Urheberrecht genau beachten. Alles andere kann teuer werden
Wer bei Facebook Links oder Fotos postet, sollte das Urheberrecht genau beachten. Alles andere kann teuer werden

Viele Funktionen, die Facebook seinen Nutzern bietet, sind nach deutschem Recht offenbar problematisch. Dies gilt für die mangelhaften Möglichkeiten, ein einwandfreies Impressum zu platzieren, vor allem aber für Kollisionen mit dem Urheberrecht. Ähnlich wie Google generiert Facebook nämlich zu vermeintlich harmlosen Links der Nutzer Text-Snippets und Vorschaubilder. Das berichtet der Nachrichtendienst "Heise Online".

Die Berliner Rechtsanwaltkanzlei Pixel.law hat jetzt einen gewerblichen Facebook-Seiten-Betreiber abgemahnt, weil er auf seiner Pinnwand die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht hat. Das Problem: Der Betreiber hat lediglich die "Teilen"-Funktion genutzt und den Haken bei "kein Miniaturbild" nicht gesetzt. Deshalb wird auf der Pinnwand ein Bild der geteilten Seite als Miniaturvorschau gezeigt.

Wie "Heise" weiter berichtet, fordert die angebliche Fotografin nun als Urheberrechtsinhaberin, das Bild sofort zu entfernen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadenersatz in Höhe von 1200 Euro zu leisten. Auch für die Rechtsanwaltgebühren in Höhe von 546 Euro soll der gewerbliche Facebook-Seiten-Betreiber erstatten.

Rechtsanwalt Frank Weiß, der den Abgemahnten vertritt, erklärte in seinem Blog, man werde "kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu bejahen". Der Fall mache "wieder einmal deutlich, wie schnell man sich durch unbedachtes Handeln erheblichen Forderungen ausgesetzt sehen kann". Wer derartige Abmahnungen vermeiden wolle, solle "derartige Verlinkungen ausschließlich ohne Miniaturbild bei Facebook teilen."

In einer ersten Stellungnahme zu dem Fall verweist Facebook lediglich auf seine Nutzungsbedingungen. Sowohl in der Erklärung der Rechte und Pflichten als auch in den Gemeinschaftsstandards werde darauf verwiesen, dass Nutzer die Rechte anderer respektieren sollen, und dass stets die Möglichkeit gegeben sei, Beschwerden über eine Verletzung am geistigen Eigentum zu melden.

Quelle: BM
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