Das Oberlandesgericht Rostock hat einen Journalisten vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, der einen Jäger in einem Zeitungsartikel als „Rabauken“ bezeichnet hatte. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der Begriff „Rabauken-Jäger“ in seiner konkreten Verwendung einen strafrechtlich herabsetzenden Charakter habe, erklärte das Gericht am Freitag zur Begründung. In zwei vorangegangenen Verfahren war der Reporter des „Nordkuriers“, Thomas Krause, zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Gericht habe zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Jägers und der Meinungs- und Pressefreiheit abgewogen, hieß es. Der Jäger müsse sich auch heftige Kritik gefallen lassen, weil er objektiv gegen die Grundsätze weidmännischen Verhaltens verstoßen habe. Der Jäger hatte ein angefahrenes Reh mit einem Seil an der Anhängerkupplung seines Wagens über eine Bundesstraße geschleift. Ein Foto davon sorgte bereits vor der Berichterstattung in den sozialen Medien für Empörung.
Geldstrafe in erster Instanz
Krause berichtete im Juni 2014 über den Fall und verwendete dabei die Formulierung „Rabauken-Jäger“. Nach einer Anzeige des Jägers erhob die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen den Journalisten Anklage wegen Beleidigung. Das Amtsgerichts Pasewalk verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro, das Landgericht Neubrandenburg wies eine Berufung später ab. In der Öffentlichkeit stießen das Urteil und die abgewiesene Berufung auf scharfe Kritik. (epd)


