21.09.12

Datenschutz

Umstrittenes Meldegesetz nach Kritik gekippt

Der Entwurf hatte für Proteststürme gesorgt. Bürgerämter hatten die Daten der Deutschen verkaufen können. Jetzt wird nachgebessert.

Foto: dpa

Der Bundesrat hat am Freitag das im Sommer vom Bundestag beschlossene umstrittene Meldegesetz gestoppt
Der Bundesrat hat am Freitag das im Sommer vom Bundestag beschlossene umstrittene Meldegesetz gestoppt

Das umstrittene Meldegesetz wird überarbeitet: Meldeämter sollen Namen und Anschriften nur dann an Werbefirmen und Adresshändler weiterreichen dürfen, wenn die Bürger damit einverstanden sind. Der Bundesrat rief am Freitag geschlossen den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag an, um den bisherigen Gesetzentwurf nachzubessern.

Der Bundestag hatte das neue Gesetz Ende Juni auf den Weg gebracht und damit heftige Proteste ausgelöst. Der strittige Punkt: Nach dem bisherigen Entwurf sollten Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Für große Empörung hatte gesorgt, dass an der Abstimmung im Parlament nur wenige Abgeordnete beteiligt waren – parallel lief an dem Tag das Halbfinalspiel der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien.

Einigkeit bei den Ländern und im Bund

Datenschützer waren gegen die Entscheidung Sturm gelaufen. Auch am Freitag demonstrierten Aktivisten von Datenschutzorganisationen vor dem Bundesrat gegen die jetzige Fassung des Gesetzes. Sie übergaben dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) eine Sammlung von fast 200.000 Unterschriften gegen die bisherigen Gesetzespläne.

"Das war wirklich kein Glanzstück der deutschen parlamentarischen Geschichte", sagte Beck mit Blick auf die Bundestagsabstimmung im Juni. Er äußerte sich zuversichtlich, dass das Vermittlungsverfahren eine vernünftige Regelung liefern werde.

Inzwischen herrscht weitgehende Einigkeit – bei den Ländern wie auch im Bund – dass Meldeämtern nur erlaubt sein soll, Daten an Werber und Adresshändler weiterzureichen, wenn die Bürger ihr Einverständnis geben. "Meldedaten sind keine Handelsware", sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). "Das muss im Gesetz auch klar verankert werden." Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) mahnte ebenfalls: "Meldedaten gehören nicht auf den Grabbeltisch von Adresshändlern."

Piraten warnen vor vorschneller Zustimmung

Details werden nun im Vermittlungsverfahren ausgehandelt. Datenschützer fordern unter anderem, dass allein die Meldebehörden die Einwilligung bei Bürgern einholen dürfen. Unternehmen versteckten diese Erklärungen oft im Kleingedruckten, das sei für die Bürger nicht durchschaubar, meinte Rena Tangens vom Datenschutzverein FoeBuD. Außerdem wären die Meldeämter überfordert, wenn sie die Einwilligungserklärungen von Firmen noch einmal überprüfen müssten.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte davor, dass Unternehmen das Gesetz umgehen und Meldedaten auf Basis von bestehenden Einwilligungen für Werbezwecke abfragen könnten. "Es darf nicht passieren, dass Firmen eine Einwilligung in die Abfrage der Meldedaten im Wust der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken oder mit der Zustimmung zu Internet-Nutzungsbedingungen koppeln", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Piratenpartei warnte vor einer vorschnellen Zustimmung zu einem neuen Entwurf des Gesetzes. Die Interessen der Werbewirtschaft dürften nicht über den Datenschutz gestellt werden, sagte Parteivize Sebastian Nerz. Auch die Datenschützer sind weiter wachsam. "Wir müssen dem Vermittlungsausschuss sorgfältig auf die Finger schauen", sagte Tangens. Es dürfe keine halbherzige Lösung geben. "Wir können nicht davon ausgehen, dass jetzt alles gut ist." Die Lobby der Adresshändler versuche weiter, ihren Einfluss geltend zu machen.

Quelle: dpa/nbo
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Was bedeutet das neue Meldegesetz?
  • Das Gesetz

    In dem Gesetz heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen – es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt.

     

  • Der Widerspruch

    Das Widerspruchsrecht wird deutlich eingeschränkt. Falls ein Adresshändler die Daten des Betroffenen schon hat und nur wissen will, ob sie noch aktuell sind, muss das Amt Auskunft erteilen. Ein Widerspruch ist unmöglich.

  • Bisherige Regelung

    Auch heute schon können zum Beispiel Unternehmen persönliche Daten beim Amt erfragen und abgleichen, solange der Betroffene dem nicht widersprochen hat. Die Meldeämter sind verpflichtet, die Bürger bei der Anmeldung auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. In Berlin steht dieser Hinweis zum Beispiel in den einleitenden Erläuterungen zum Meldeformular.

  • Der Grund

    Bislang war das Meldewesen auf Länderebene geregelt, nach einem Rahmengesetz des Bundes. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Melderecht auf den Bund übergegangen. Das Gesetz soll nun die neuen Zuständigkeiten regeln.

  • Welche Daten

    Privatpersonen und nicht-öffentliche Einrichtungen dürfen Auskunft bekommen über: Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist.  Geschützt sind das Geschlecht, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit und die Religion.

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