Die Koalition will die gewerbsmäßige „Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellen: Wer mit Suizidbeihilfe Geld verdient, müsste mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Bislang ist die Rechtslage unklar. Während die Selbsttötung und die Beihilfe dazu nicht verboten sind, steht die Tötung auf Verlangen unter Strafe. Doch die Abgrenzung ist oft schwierig. Gerichte haben in Einzelfällen unterschiedlich geurteilt.
Während Ärzte und Betroffene über den Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutieren, steht die Hauptstadt eigentlich gut da bei der Betreuung ihrer Todkranken: Berlin hat laut dem früheren Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Christof Müller-Busch, mit 175 Betten in Hospizen und 55 weiteren in Palliativstationen im Bundesvergleich die meisten palliativmedizinischen Betten pro Einwohner. In einem Beitrag für die Ärztekammer-Zeitschrift „Berliner Ärzte“ kritisiert er aber auch Defizite in der Ausbildung und die finanzielle Situation der Spezialisten.
Eine Frau, die todkranke Menschen bis zum Ende begleitet, ist Petra Anwar. Als Palliativmedizinerin betreut sie in einer Gemeinschaftspraxis in Tempelhof und über das Palliativnetzwerk Home Care Berlin immer 40 bis 50 Patienten gleichzeitig. Morgenpost Online sprach mit Petra Anwar.
Morgenpost Online: Frau Anwar, was genau tun Sie für Ihre Patienten?
Petra Anwar: Palliativmedizin soll die Lebensqualität verbessern – die der Patienten, aber auch die der Angehörigen. Palliare bedeutet umhüllen, wir umhüllen den Patienten und dessen Familie so, dass sie sich gut aufgehoben fühlen. Ich versuche also, Krankheitssymptome zu lindern, behandle Schmerzen, sorge dafür, dass mögliche Gefahren wie Druckgeschwüre oder eine Lungenentzündung frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Ich versuche aber auch, den Patienten in spirituellen Dingen wahrzunehmen und zu begleiten. Viele stellen sich in der letzten Phase ihres Lebens die Frage nach dem Sinn. Auch da bin ich Gesprächspartnerin. Wichtig ist es, die Autonomie des Patienten zu beachten. Wenn jemand trotz schwerer Krankheit allein zu Hause wohnen bleiben und nicht in ein Pflegeheim ziehen möchte, dann ist es meine Aufgabe, ihn darin zu unterstützen. Die Angehörigen bestärke ich darin, auch auf sich selbst zu achten, weiterhin zum Skatabend zu gehen oder sich mit Freunden zu treffen. Ich möchte Patienten und Angehörige starkmachen für das, was kommt, sie begleiten, sie beruhigen.
Morgenpost Online: Wie nimmt man jemandem die Angst vor dem Tod?
Petra Anwar: Indem man einfach da ist. Das mag sich lapidar anhören. Aber die Patienten können ihr Palliativteam rund um die Uhr erreichen. Man muss wissen: Die Menschen haben Angst vor einer Situation, die sie nicht kennen und nicht allein bewerkstelligen können. Wenn da jemand ist, den man immer fragen kann, beruhigt das. Allein der Gedanke, dass man anrufen könnte, genügt oft schon. Ich habe in der Regel ein sehr intensives persönliches Verhältnis zu Patienten und Angehörigen, wir trinken Kaffee, reden, rauchen eine Zigarette. Das schafft Nähe. Und die brauchen sie.
Morgenpost Online: Fragen Menschen, die keine Hoffnung mehr auf Heilung haben, nach Sterbehilfe?
Petra Anwar: Beim ersten Besuch ist das noch häufig ein Thema. Viele sagen so etwas wie „Ach, das hat doch alles keinen Zweck mehr, ich wäre lieber auf der Stelle tot als diese Schmerzen ertragen zu müssen.“ Dann beginnen wir die Behandlung, und bald ist es gar kein Thema mehr. Weil der Patient dann mit den Veränderungen zurechtkommt und sein Leben wieder genießen kann. Wir geben auch Hilfe zur Selbsthilfe, Patienten haben Zugang zu Bedarfsmedikamenten zur Schmerzbekämpfung und können selbst entscheiden, wann sie etwas brauchen. Wir bemühen uns, ihnen Selbstständigkeit zu bewahren.
Morgenpost Online: Das heißt, Ihre Patienten könnten sich theoretisch auch selbst mit einer Überdosis töten?
Petra Anwar: Es wäre möglich. Aber das ist mir noch nie passiert. Meiner Erfahrung nach hängen die Menschen am Leben, egal, wie krank sie sind. Die Patienten wollen eine solche Entscheidung niemandem aufbürden – nicht mal sich selbst. Unsere Aufgabe als Palliativmediziner ist es übrigens auch, das Sterben so zu gestalten, dass Angehörige damit weiterleben können und keine schlechten Erinnerungen behalten.
Morgenpost Online: Laut Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery könnten Ärzte „in begründeten Einzelfällen“ Patienten von ihrem Leid befreien.
Petra Anwar: Was ist denn ein „begründeter Einzelfall“? Es gibt Patienten, die vom Hals an gelähmt sind, die nichts mehr alleine können– aber ihr Leben genießen! Und dann gibt es Patienten, die bloß ihren kleinen Zeh nicht mehr bewegen können und nicht mehr leben wollen. Wer maßt sich an zu entscheiden, was lebenswert ist? Ich könnte das nicht.
Morgenpost Online: Das ist die Frage: Wann ist jemand so krank, dass der Tod eine Erlösung ist?
Petra Anwar: Ich hatte neulich eine Patientin, noch jung, unter 50. Darmkrebs, austherapiert, keine Heilungschancen. Sie sagte mir, dass sie nicht mehr leben möchte. Wir haben uns darüber unterhalten. Und dann stand ihr Bruder am Bett, und sie strahlte plötzlich über das ganze Gesicht. Freunde kamen, und sie freute sich so sehr über jeden Besuch. Mir war klar: Die Frau könnte ich niemals umbringen! Es gibt so viele Augenblicke, in denen sie Freude verspürt. Meine Aufgabe ist es, ihr diese bewusst zu machen. Das habe ich dann auch getan. Zehn Tage später ist sie gestorben. Für alle, für ihren Bruder, ihre Freunde war es in dem Moment in Ordnung. Ich frage mich, ob es auch in Ordnung gewesen wäre, wenn wir ihrem Wunsch entsprochen hätten. Ich glaube, die Angehörigen wären damit nicht zurechtgekommen.
Morgenpost Online: Gab es in den 15 Jahren, in denen Sie als Palliativmedizinerin arbeiten, mal eine Situation, in der Sie nicht wussten, ob Sie noch gesetzlich handeln oder sich schon strafbar machen?
Petra Anwar: Nein, diese Situation gab es nie. Aber grundsätzlich gibt es natürlich Therapien, bei denen wir wissen, dass sie Symptome lindern, aber das Leben verkürzen. Da steht bei der Palliativmedizin der Augenblick im Vordergrund, die jetzige Lebensqualität.
Morgenpost Online: Wo verläuft denn genau die Grenze zwischen Palliativmedizin und Sterbehilfe?
Petra Anwar: Die Grenze ist dort, wo ich wissentlich den Tod herbeiführe. Das mache ich nicht, ich bin Ärztin. Aber in der Praxis ist das oft ein schmaler Grad.
Morgenpost Online: Was halten Sie von der neuen Initiative, würde Ihnen ein solches Gesetz im Berufsalltag Sicherheit geben?
Petra Anwar: Nein, ein solches Gesetz brauchen wir nicht. Für uns Ärzte ändert sich damit gar nichts. Und letztendlich würde es ohnehin immer meine eigene ethische Entscheidung bleiben, wie weit ich gehe. Und das muss es auch bleiben. Der Staat kann keinen Arzt dazu zwingen, jemanden zu töten. Selbst wenn es erlaubt wäre, Patienten mit bestimmten Erkrankungen zu Tode zu spritzen, würde sich das nicht auf meinen Berufsalltag auswirken. Ich bin Palliativmedizinerin – und die Palliativmedizin ist lebensbejahend. Das Pferd wird da gerade von hinten aufgezäumt. Die Frage sollte nicht sein „Wie befreie ich Leidende vom Leben?“, sondern sie sollte lauten „Wie befreie ich den Lebenden von seinen Leiden?“. Wir sollten nicht über Sterbehilfe diskutieren, sondern darüber, wie man Menschen helfen kann, ohne große Schmerzen und Ängste ihr Leben zu Ende zu leben und das Sterben als natürlichen Prozess zu akzeptieren. Sicherlich gibt es immer Momente, in denen ein Patient denkt, er will nicht mehr. Aber das sind Momente. Danach kommt wieder etwas Schönes, etwas, was es wert ist zu leben.
Morgenpost Online: Wie erleben Sie den Tod Ihrer Patienten?
Petra Anwar: Die meisten werden schwächer, schlafen immer mehr. Irgendwann schlafen sie hinüber in die andere Welt. In der Regel ist das ein sehr friedlicher Prozess.
Morgenpost Online: Sie finden, die Diskussion um Sterbehilfe ist überflüssig?
Petra Anwar: Warum kommt es denn zu so einer Diskussion? Weil wir Angst haben zu leiden und damit allein zu sein. Weil jeder von uns Menschen kennt, die leidvoll gestorben sind. Da sollte man ansetzen: Man muss den Menschen die Angst nehmen. Das geht nur, wenn jeder im Fall der Fälle die Hilfe bekommt, die er braucht und möchte. Doch dafür gibt es in Deutschland noch zu wenige Palliativmediziner. Auch in Berlin finden viele Patienten keinen Arzt. Im ländlichen Raum ist das Problem noch größer. Die Diskussion über Sterbehilfe ist eigentlich überflüssig, weil die Medizin ausreichend Möglichkeiten bietet, Leiden zu lindern, so dass sich niemand einen schnellen Tod wünschen muss. Wir sollten das Palliativnetz in Deutschland weiter ausbauen. Ich möchte die Begründerin der Palliativmedizin, Cicely Saunders, zitieren, sie sagte: „Das Sterben eines Menschen bleibt als wichtige Erinnerung zurück bei denen, die weiterleben. Aus Rücksicht auf sie, aber auch aus Rücksicht auf den Sterbenden ist es unsere Aufgabe, einerseits zu wissen, was Schmerz und Leiden verursacht, andererseits zu wissen, wie wir diese Beschwerden effektiv behandeln können. Was immer in den letzten Stunden geschieht, kann viele Wunden heilen, aber auch in unerträglicher Erinnerung verbleiben.“
Union kritisiert Sterbehilfe-Pläne von Leutheusser-Schnarrenberger
Das Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe stößt bei der Union auf massiven Widerstand. Es dürfe keinen „Dammbruch hin zur aktiven Sterbehilfe“ geben, sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) der „Passauer Neuen Presse“ vom Donnerstag. „Wir wollen nicht zulassen, dass menschliches Leben in irgendeiner Art und Weise verfügbar gemacht wird.“
Es gehe hier um Tötung auf Verlangen. „Bereits die Vorstellung, einem Menschen beim Selbstmord zu helfen, ist schrecklich.“ Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht vor, bei gewerbsmäßiger Sterbehilfe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu verhängen. Voraussetzung ist, dass der Betreffende absichtlich und gewerbsmäßig „die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt“.
Straffrei sollen dem Entwurf zufolge Angehörige oder nahestehende Menschen des zum Selbstmord Entschlossenen bleiben. Darunter könnten auch Ärzte oder Pflegekräfte fallen, „wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist“.
Es sei Ärzten nicht zuzumuten, bei Tötung auf Verlangen mitzuwirken, sagte Singhammer. Er betrachtet das Gesetz als ungeeignet, gewerbliche Suizidbeihilfe zu vermeiden, „weil es viele Umgehungen ermöglicht“. Als Beispiel nannte er schwer an Depression Erkrankte. „Diese Menschen brauchen ärztlichen Beistand zur Heilung und nicht zur Beendigung ihres Lebens.“
Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis sagte der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag, es dürfe keine Straffreiheit für Beihilfe zur Tötung geben. „Dieses Gesetz bringt unser gesamtes Rechtsgefüge durcheinander, in dem das Recht auf Leben zu den höchsten Gütern gehört und für niemanden verfügbar sein darf“. Zuvor hatten bereits der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sowie Vertreter von Ärzten und Kirchen Kritik an dem Gesetzentwurf geübt.


