Die Menschen in Deutschland sollen sich künftig noch stärker mit dem Thema Organspende befassen: Nach jahrelanger Debatte hat der Bundestag am Freitag mit breiter Mehrheit eine Reform der Regelungen zur Organspende beschlossen. Jeder Bürger ab 16 Jahren wird künftig regelmäßig per Brief aufgefordert, eine Erklärung über seine Bereitschaft zur Organspende abzugeben – die Entscheidung bleibt aber freiwillig.

Die sogenannte Entscheidungslösung entstand durch einen fraktionsübergreifenden Kompromiss und wird im Transplantationsgesetz verankert. Noch in diesem Jahr sollen die Bürger von ihrer Krankenkasse erstmals schriftlich über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden. Ein Organspendeausweis wird gleich mitgeschickt. Auch die Behörden werden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen Infomaterial mit auf den Weg geben. Ziel ist es, die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen.

In der Debatte im Bundestag machten zahlreiche Redner noch einmal die Notwendigkeit deutlich, die Menschen regelmäßig mit dem Thema Organspende zu konfrontieren. Nur etwa jeder Vierte habe einen Spenderausweis, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). „Wir sagen den Menschen auch: Jeder Organspender ist ein Lebensretter.“

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, man werde „den Menschen etwas mehr auf die Pelle rücken“ und immer wieder nachfragen. Die Zustimmung zur Organspende sei auch ein Zeichen für „Mitmenschlichkeit und Solidarität“. Steinmeier hatte seiner Frau im Jahr 2010 eine Niere gespendet. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hob hervor, dass die Entscheidung für eine Organspende freiwillig bleibe. In solch „hochsensiblen Fragen“ werde kein Druck ausgeübt. In Deutschland warten rund 12.000 Schwerkranke auf ein Spenderorgan. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz.

Was soll sich künftig bei der Organspende ändern?

Der Bundestag hat sich auf das sogenannte Entscheidungsgesetz geeinigt. Es sieht vor, dass alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen ihre Mitglieder anschreiben und fragen, ob diese für den Fall ihres Todes zu einer Organspende bereit wären. Das soll bis Mitte 2013 geschehen. Später sollen die Kassen dann alle zwei Jahre die Mitglieder im Alter von mehr als 16 Jahren erneut befragen. Diese direkte Ansprache, kombiniert mit Informationsmaterial, soll dazu führen, dass die Menschen mit Angehörigen und Freunden über eine mögliche Organspende reden – und insgesamt die Bereitschaft zu einer Spende wächst.

Die Bereitschaft zur Spende wird im Organspendeausweis notiert. Versicherte können dort ausdrücklich erlauben, dass nach ihrem Tod Organe und Gewebe aus ihrem Körper entnommen werden, um anderen Menschen zu helfen. Sie können dies auch auf bestimmte Organe beschränken oder nur für bestimmte Organe erlauben. Auch wenn sie auf gar keinen Fall Organe spenden möchten, können sie dies im Ausweis vermerken. Außerdem haben sie die Möglichkeit, einer Vertrauensperson für den Fall ihres Todes diese Entscheidung zu übertragen.

Müssen die künftigen Anfragen der Krankenkassen beantwortet werden?

Die Anschreiben der Krankenkasse können einfach ignoriert werden. Aber nur, wer ausdrücklich erklärt, dass er im Todesfall keine Organe spenden will, kann sicher sein, dass dies nicht geschieht. Anderenfalls könnten im Todesfall Angehörige über eine mögliche Spende entscheiden. Eine Entscheidung für oder gegen die Organspende kann jederzeit widerrufen werden. Die geänderte Entscheidung wird dann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis wird vernichtet. Außerdem ist es sinnvoll, die Krankenkasse zu informieren.

Wie wird mit den Daten von Organspende-Willigen verfahren?

Es gibt in Deutschland kein Organspenderegister. Es genügt, einen Organspendeausweis auf Papier auszufüllen und diesen stets bei sich zu tragen. Das neue Gesetz sieht aber vor, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende auf Wunsch des Bürgers auch auf der elektronischen Gesundheitskarte eines Krankenkassenmitglieds zu speichern. Datenschützer befürchten eine Aufweichung der Datenschutzrichtlinien. Eine Speicherung auf der Gesundheitskarte ist derzeit technisch ohnehin noch nicht möglich.

Wie groß ist der Bedarf an Organspenden in Deutschland?

Auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen zurzeit rund 12.000 Patienten. Rund 1000 von ihnen sterben jährlich, weil sie nicht rechtzeitig ein Spendeorgan erhalten. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. 2011 wurden 1200 Menschen nach ihrem Tod 3917 Organe entnommen – das waren 7,4 Prozent Spender weniger als im Vorjahr. In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner 14,9 Spender. International liegt die Bundesrepublik damit im unteren Drittel. Wichtig dabei: Drei Viertel der Deutschen sind laut Umfragen durchaus bereit, ein Organ zu spenden. Bislang besitzt aber nur ein Viertel der Bürger einen Organspendeausweis.

Wie wird die Verteilung der Organspenden organisiert?

Dafür, dass die gespendeten Organe bei den Menschen ankommen, die darauf warten, ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)zuständig. Vor 27 Jahren wurde sie gegründet. Sie untersteht kaum einer Kontrolle. Die Organisation ist in den vergangenen Monaten immer stärker in die Kritik geraten. Der Vorwurf: Die DSO arbeite bei der Verteilung der Spenderorgane nicht transparent genug. In Einzelfällen werde die Warteliste umgangen. Ein Gutachten über die DSO, erstellt für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, stellt zudem verfilzte Strukturen bei der DSO fest und beklagt Verschwendung und zahlreiche finanzielle Ungereimtheiten. Dennoch behält die DSO auch im neuen Transplantationsgesetz ihre Zuständigkeiten.

Welche Altersgrenzen gibt es für Organspenden?

Laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig. Nach oben hin gibt es keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Welche Erkrankungen schließen eine Spende generell aus?

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte, ob eine Organspende infrage kommt.

Wie wird im Fall der Organspende der Todeseintritt definiert?

Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein, oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen. Dennoch ist gerade dieser Punkt der Regelung umstritten. Denn ist ein Mensch wirklich tot, wenn keine Hirnaktivität mehr gemessen wird, Herz und Atmung aber mittels medizinischer Geräte noch aufrechterhalten werden können? Wissenschaftler warnen, das Erlöschen der Hirnfunktion als Todesursache anzusehen sei längst widerlegt. Das Hirn müsse als gleichwertiges Organ zu den anderen verstanden werden.

Ist eine Lebendspende erlaubt?

Auch dies ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Spende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahestehen. Um Missbrauch zu verhindern, prüft eine Gutachterkommission im Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen.

Wo kann man sich ausführlich über das neue Gesetz informieren?

Informationen zur Organspende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/90 40 400. Informationen erteilen auch die Krankenkassen. Das neue Transplantationsgesetz sieht außerdem vor, dass die rund 1400 Kliniken mit Intensivstationen je einen Transplantationsbeauftragten bekommen, der unter anderem die Angehörigen potenzieller Spender beraten soll.

caro/dpa