08.12.12

BGH-Urteil

Das Maxim Gorki Theater gehört nicht mehr Berlin

Der Bundesgerichtshof spricht das Maxim Gorki Theater der Sing-Akademie zu - eine böse Überraschung für Berlin und eine Belastung.

Foto: JOERG KRAUTHOEFER

Berlin - Staatssekretär André Schmitz
Berlin - Staatssekretär André Schmitz

Kalt erwischt: Das Land . Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sprach am Freitag das Gebäude der Sing-Akademie zu. Kulturstaatssekretär André Schmitz bemühte sich, die Wogen zu glätten: "Das Maxim Gorki Theater ist nicht gefährdet. Wir werden Anfang kommenden Jahres Gespräche mit dem neuen Eigentümer aufnehmen. Es besteht ein gutes Arbeitsverhältnis zwischen dem Land und der Sing-Akademie." Ob das dazu führt, dass der Verein dem Land bei der jetzt wohl anfallenden Mietzahlungen entgegenkommt, wird man im Verlauf der Verhandlungen sehen.

Der Berliner Senat habe den Rechtsstreit "völlig falsch eingeschätzt", kritisiert hingegen Sabine Bangert. Als die kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen im Frühjahr dieses Jahres den Senat auf die gerichtliche Auseinandersetzung angesprochen hatte, hieß es, dass die Sing-Akademie keine Chance auf Rückübertragung hätte, erzählt Sabine Bangert.

Sing-Akademie ist weiterhin Eigentümer

Mit dem Karlsruher Urteil endet ein mehr als 20-jähriger Rechtsstreit. Die vor mehr als 200 Jahren gegründete Chorgemeinschaft hatte das Grundstück 1824 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen überlassen bekommen, um ein Konzerthaus zu errichten. Carl Friedrich Schinkel entwarf den Saal, Liszt und Brahms gaben Konzerte, die Humboldt-Brüder hielten Vorlesungen. Während der Nazi-Zeit wurde die Sing-Akademie an die Preußische Akademie der Künste angegliedert, das Haus wurde im 2. Weltkrieg durch Bombenangriffe beschädigt und seit 1952 vom dort gegründeten Maxim Gorki Theater bespielt. Wie der BGH nun entschied, ist die Sing-Akademie, die im Vergleich zur im Osten gegründeten "Berliner Singakademie" bezüglich der Pflege des Chorgesangs als weniger vital gilt, weiterhin Eigentümer der auf rund 6,3 Millionen Euro taxierten Immobilie. Derzeit ist das Land Berlin im Grundbuch eingetragen.

"Wir nehmen die Entscheidung des BGH mit Bedauern zur Kenntnis", erklärte Kultur-Staatssekretär Schmitz. Jetzt will die Verwaltung die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die wahrscheinlich kurz vor Weihnachten vorliegen wird. Im neuen Jahr könnte das Modell Berliner Ensemble bei den Verhandlungen mit der Sing-Akademie herangezogen werden. Eigentümer des Theaters am Schiffbauerdamm ist nämlich nicht das Land Berlin, sondern der Dramatiker Rolf Hochhuth über die von ihm gegründete Ilse-Holzapfel-Stiftung.

Grundbuch-Eintragung ist unwirksam

Die schloss mit dem Land Berlin 1998 einen Pachtvertrag, der dem Dramatiker ein Nutzungsrecht in den Theaterferien einräumt. Über die Inanspruchnahme dieser sommerlichen Bespielungsoption gab es häufiger Streit, weil aus Sicht von Untermieter Claus Peymann, dem Intendanten des Berliner Ensembles, sich Hochhuth nicht an die im Vertrag vereinbarten Fristen gehalten hatte.

Die Situation am Gorki ist eine andere: Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland hatte das im Zweiten Weltkrieg stark beschädigte Gebäude der Sing-Akademie 1945 in Besitz genommen und wiederhergestellt. 1950 überließen die Sowjets das Theater den Behörden der DDR, in den ersten Jahren stand sowjetische Gegenwartsdramatik und sozialistischer Realismus auf dem Programm, 1961 wurde das Theater per Stempel im Grundbuch zu Volkseigentum erklärt und ging nach der Wiedervereinigung auf das Land Berlin über.

Wie der BGH nun entschied, war diese Eintragung unwirksam. Die juristische Begründung ist vertrackt: Es liege keine Enteignung vor, da die Behörden irrtümlich angenommen hätten, die Sing-Akademie sei eine Einrichtung des preußischen Staates gewesen – und nur solche Grundstücke seien mit dem Enteignungsstempel gemeint gewesen. In der Vorinstanz war das Kammergericht Berlin noch von einer wirksamen Enteignung ausgegangen. In diesem Fall hätte der Verein allerdings Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend machen können, eine entsprechende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig war wegen des BGH-Verfahrens ausgesetzt worden.

Sing-Akademie ist erfreut

Der Vorstand der Sing-Akademie zeigte sich verständlicherweise erfreut über den Abschluss des Rechtsstreits, denn jetzt dürfte Geld in die Vereinskasse fließen. Er will mit dem Land Berlin über die weitere Nutzung des Gebäudes verhandeln. Das Maxim Gorki Theater solle nicht aus seiner Spielstätte vertrieben werden, betonte Vereinsvorstand Georg Graf zu Castell-Castell. "Denkbar wäre eine Pachtlösung." Wie teuer die Nutzung für das Land Berlin werden könnte, dazu machte Castell-Castell keine Angaben: "Es gibt keine bezifferte Forderung." Soweit das Land bislang Geld für die Instandhaltung ausgegeben habe, sei dies aber "auf eigenes Risiko" geschehen – das Land habe seit 20 Jahren gewusst, dass die Eigentumsverhältnisse umstritten sind. Das klingt wenig versöhnlich. Es klingt nach zähen Verhandlungen über die Höhe der Pacht. Und die wird auf jeden Fall den Kulturetat belasten.

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