07.12.12

BGH-Urteil

Land Berlin verliert das Maxim Gorki Theater

Der Bundesgerichtshof hat das Gebäude in Berlin-Mitte der privaten Sing-Akademie zugesprochen. Das Land muss nun wohl Miete zahlen.

Foto: dpa

Das Gebäude des Maxim Gorki Theaters in Berlin-Mitte gehört jetzt einem privaten Verein
Das Gebäude des Maxim Gorki Theaters in Berlin-Mitte gehört jetzt einem privaten Verein

Das Maxim Gorki Theater gehört nicht mehr dem Land Berlin. Der Bundesgerichtshof sprach am Freitag das Gebäude in Berlin-Mitte der privaten Sing-Akademie zu.

Die vor mehr als 200 Jahren gegründete Chorgemeinschaft hatte das Grundstück 1824 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen überlassen bekommen. Wie der BGH nun entschied, ist der Verein weiterhin Eigentümer der auf rund 6,3 Millionen Euro taxierten Immobilie. Derzeit ist das Land Berlin im Grundbuch eingetragen. Auf das Theater dürften nun Geldforderungen für die Nutzung zukommen (Az.: V ZR 180/11).

"Wir nehmen die Entscheidung des BGH mit Bedauern zur Kenntnis", erklärte Berlins Kultur-Staatssekretär André Schmitz. "Ungeachtet der noch vorzunehmenden sorgfältigen Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung ist der Standort des Maxim Gorki Theaters weiterhin gesichert", so Schmitz. "Die Senatskulturverwaltung wird mit der Sing-Akademie Anfang nächsten Jahres Gespräche über die sich aus dem Urteil ergebenden Folgen aufnehmen."

Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland hatte das im Zweiten Weltkrieg stark beschädigte Gebäude 1945 in Besitz genommen und wiederhergestellt. 1950 überließen die Sowjets das Theater den Behörden der DDR, 1961 wurde es per Stempel im Grundbuch zu Volkseigentum erklärt und ging nach der Wiedervereinigung auf das Land Berlin über.

Juristische Begründung ist vertrackt

Wie der BGH nun entschied, war diese Eintragung unwirksam. Die juristische Begründung ist vertrackt: Es liege keine Enteignung vor, da die Behörden irrtümlich angenommen hätten, die Sing-Akademie sei eine Einrichtung des preußischen Staates gewesen – und nur solche Grundstücke seien mit dem Enteignungsstempel gemeint gewesen. In der Vorinstanz war das Kammergericht noch von einer wirksamen Enteignung ausgegangen. In diesem Fall hätte der Verein allerdings Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend machen können.

Der Vorstand der Sing-Akademie zeigte sich erfreut über den Abschluss des seit rund 20 Jahren währenden Rechtsstreits. Das Maxim Gorki Theater solle nicht aus seiner Spielstätte vertrieben werden, betonte Vereinsvorstand Georg Graf zu Castell-Castell. "Wir haben Vorschläge gemacht, wie das Maxim Gorki Theater weiter bestehen kann. Denkbar wäre eine Pachtlösung."

Quelle: dpa/sei
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