Mit Unterstützung von CDU, BVB/Freie Wähler und FDP soll am 1. November eine Volksinitiative gegen die von der Landesregierung geplante Kreisgebietsreform starten. „Wir werden das auf jeden Fall bis zum Volksentscheid treiben“, sagte der Vorsitzende des zu diesem Zweck neu gegründeten Vereins „Bürgernahes Brandenburg“, Hans Lange, am Donnerstag in Potsdam.
Die Initiative unter dem ehemaligen CDU-Landrat der Prignitz fordert, dass alle 14 Landkreise und auch die vier kreisfreien Städte erhalten bleiben. Dagegen will die rot-rote Landesregierung die Verwaltung auf neun Landkreise und Potsdam als einzige kreisfreie Stadt verschlanken.
Wie berichtet, tobt seit einem Jahr in Brandenburg ein Streit über den geplanten Neuzuschnitt. Abgesehen davon, dass die Gemeinden nicht auf ihre Eigenständigkeit verzichten wollen, steht besonders der neu zu bildende Lausitzkreis im Süden des Landes wegen seiner Größe und hohen Einwohnerzahl in der Kritik.
Bei der Reform geht aus Sicht der CDU Bürgernähe verloren, ohne dass dadurch Geld gespart wird. „Im Gegenteil, Gutachten über entsprechende Reformen in anderen Bundesländern zeigen, dass die Verwaltung teurer wird“, betonte der CDU-Oppositionschef Ingo Senftleben. Seine Partei wolle eine stärkere Zusammenarbeit der Kommunen statt Zwangsfusionen.
Dafür setze die CDU auf direkte Demokratie: „Der Bürger soll mitentscheiden, ob er sich seine Heimat in solch monstermäßig großen Landkreisen vorstellt, wie das geplant ist“, so der Christdemokrat. Die Reform greife direkt in den Alltag eines jeden Bürgers ein. „Es geht um Schulstandorte, den Nahverkehr oder das Theater in der Stadt.“
Der Landtagsabgeordnete Péter Vida betonte, der Bürger sei nach der Verfassung der Souverän in Brandenburg. Dagegen wolle die rot-rote Landesregierung mit aller Macht ihren Zentralismus durchsetzen. „Wir wollen denjenigen eine Stimme geben, die sich in den Kommunen tagtäglich engagieren und denen bei der Kreisreform von der Landesregierung keinerlei Beachtung geschenkt wird.“
Auch der Bürgermeister von Stahnsdorf, Bernd Albers (BVB/Freie Wähler), engagiert sich in dem Verein. „Wir praktizieren mit unseren Nachbargemeinden Teltow und Kleinmachnow bereits eine gute Zusammenarbeit, etwa bei der Feuerwehr, einem gemeinsamen Konzept für den Nahverkehr und mit einem gemeinsamen Freibad.“ Dafür müsse die Gemeinde ihre Eigenständigkeit nicht aufgeben.
Rot-Rot stößt mit Plänen zur Kreisreform auf breite Kritik
Deutliche Kritik an der Volksinitiative kam von der regierenden SPD. Brandenburg stehe angesichts des Bevölkerungsrückgangs und wegen der knapper werdenden Finanzen vor großen Herausforderungen, sagte Fraktionsvize Daniel Kurth. „Wer will, dass Brandenburg zusammenhält und die Kommunen auch künftig Gestaltungskraft haben, muss die Reformchancen jetzt nutzen.“ Weiter bemerkte Kurth: „Nur starke Landkreise können für ihre Bürgerinnen und Bürger dauerhaft eine Verwaltung auf hohem Niveau leisten.“
Ebenso stellten sich die oppositionellen Grünen gegen die Initiative. „Gar keine Reform ist auch keine Lösung“, meinte ihr Landesvorsitzender Clemens Rostock. Allerdings sei auch seine Partei mit dem Vorschlag der Landesregierung nicht einverstanden. So werde mit einem Lausitzkreis im Süden des Landes ein viel zu großes Gebilde angestrebt. „Hier gilt es, die Landesregierung im parlamentarischen Verfahren zu konkreten Verbesserungen zu bewegen.“ Mit der Volksinitiative seien keine Verbesserungen zu erreichen.
Direkte Demokratie in drei Schritten
Verfassung Im Land Brandenburg können Bürger selbst Anträge in den Landtag einbringen – oder sogar Gesetze erlassen. In der Verfassung sind dafür drei Schritte vorgesehen:
Volksinitiative Für die im Streit um die Kreisreform zunächst angekündigte Volksinitiative sind 20.000 Unterschriften nötig, die binnen eines Jahres auf der Straße gesammelt werden können. Sind alle Bedingungen erfüllt, beschäftigt sich das Plenum des Landtags damit.
Volksbegehren Sollte das Ansinnen nicht angenommen werden, kann das Volksbegehren als zweite Stufe folgen. Dafür müssen 80.000 Bürger in Rathäusern oder Bürgerbüros ihre Unterschrift abgeben.
Volksentscheid Lehnt der Landtag das Ansinnen erneut ab, kann es zum Volksentscheid kommen. Dabei muss an einem festgesetzten Wahltag nicht nur die Mehrheit mit Ja stimmen, sondern auch mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten. Wenn über ein Gesetz abgestimmt wurde, ist es dann genauso gültig wie ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz.



